Titel Logo
Riegelsberger Wochenpost
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Übersichtskarte mit der Lage des Plangebietes, genordet, ohne Maßstab

Lageplan mit der Abgrenzung der Flächenkulisse „Auf Micherroth“, genordet, ohne Maßstab

Lageplan mit der Abgrenzung der Flächenkulisse „Die Krummgewann“, genordet, ohne Maßstab

Lageplan mit der Abgrenzung der Flächenkulisse „Am Süßkirschenbaum“, genordet, ohne Maßstab

Lageplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes, genordet, ohne Maßstab

Übersichtskarte mit der Lage der externen Maßnahmen, genordet, ohne Maßstab

Lageplan mit der Abgrenzung der Flächenkulisse „Auf dem Klingelbrunnenberg“, genordet, ohne Maßstab

Gemeinde Riegelsberg

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan “Wohngebiet Auf dem Hahn“

Der Rat der Gemeinde Riegelsberg hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohngebiet Auf dem Hahn“ gefasst.

Zwischenzeitlich haben die frühzeitigen Beteiligungsschritte gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB stattgefunden. Die vorgebrachten Anregungen wurden berücksichtigt und sind unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange in die vorliegende Planung eingeflossen.

In seiner Sitzung am 18.07.2022 hat der Rat der Gemeinde Riegelsberg den Entwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht sowie der vorhandenen Gutachten zur Kenntnis genommen und die öffentliche Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) beschlossen.

Die wesentliche Zielsetzung des Bebauungsplans liegt in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Wohngebiet.

Da die Festsetzungen nicht aus den derzeitigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden können, wird der Flächennutzungsplan für den Geltungsbereich des Bebauungsplans geändert. In vorliegendem Fall wird diese Änderung durch den Regionalverband Saarbrücken durchgeführt.

Der Bebauungsplan sowie die Teiländerungen des Flächennutzungsplans werden im regulären Verfahren einschließlich Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erstellt. Der nach § 2a BauGB erforderliche Umweltbericht gem. Anlage 1 des BauGB wurde als eigenständiges Dokument erarbeitet. Zudem wurden nachfolgende Gutachten erarbeitet, deren Ergebnisse in die vorliegende Planung eingeflossen sind.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Auf dem Hahn“ einschl. Umweltbericht gem. § 2a i.V.m. Anlage 1 BauGB, die wesentlich bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen sowie die nachfolgende aufgeführten Unterlagen in der Zeit

vom 08.08.2022 bis zum 10.10.2022

im Rathaus der Gemeinde Riegelsberg, Raum 221, Saarbrücker Straße 31, 66292 Riegelsberg, während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung (Montag - Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und Montag - Donnerstag 13.00 Uhr - 15.30 Uhr) eingesehen werden können. Die Planunterlagen sind zudem auf der Internetseite der Gemeinde Riegelsberg (www.riegelsberg.eu unter Bauen&Umwelt) einsehbar sowie über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de/kartendienste) zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch per Mail vorgebracht werden. Stellungnahmen, die nach Fristablauf eingehen, können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Parallel zu der Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Das Plangebiet umfasst rund 4 ha, liegt im Ortsteil Riegelsberg und befindet sich westlich der Straße „Hahnenstraße“. Die Lage des Plangebietes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 59/1, 59/4, 61/4, 61/5, 73/1, 77/6, 78/8, 78/6, 79/1, 232/37, 362/37, 373/36 und 228/36 in der Flur 2, Gemarkung Güchenbach und ist dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen.

Es wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass die Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft innerhalb der nachfolgend genannten Flächenkulissen erfolgt. Die Flächen werden im Bebauungsplan als externe Ausgleichsflächen festgesetzt.

Die Flächenkulisse „Die Krummgewann“ liegt südlich eines Feldwirtschaftsweges in der Verlängerung der Jägerstraße in Richtung Osten. Sie liegt in der Gemeinde Riegelsberg, Gemarkung Güchenbach, Flur 3 und umfasst die Flurstücke 156, 157, 158 und 159

Die Flächenkulisse „Am Süßkirschenbaum“ liegt östlich bzw. nordöstlich der Ortslage der Gemeinde Riegelsberg in Richtung Heusweiler-Bietschied. Sie liegt in der Gemeinde Riegelsberg, Gemarkung Hilschbach, Flur 3 und umfasst folgende Flurstücke 117, 350/118, 316/120, 301/121, 302/121, 122, 362/124, 363/124, 125 und 108/1.

Die Flächenkulisse „Auf Micherroth“ liegt nördlich eines Feldwirtschaftsweges in Verlängerung der Jägerstraße östlich der Ortslage von Riegelsberg. Sie liegt in der Gemeinde Riegelsberg, Gemarkung Güchenbach, Flur 3 und umfasst u.a. die Flurstücke 134, 286/136 und 287/136.

Die Flächenkulisse „Auf dem Klingelbrunnenberg“ liegt östlich der Ortslage von Heusweiler (Dilsburg). Sie liegt in der Gemeinde Heuweiler, Gemarkung Bietschied, Flur 1 und umfasst die Flurstücke 12, 39 und 36.

Die Maßnahmen dienen sowohl dem naturschutzfachlichen als auch dem funktionalen Ausgleich für die Inanspruchnahme der innerhalb des Geltungsbereiches vorhandenen FFH-Lebensraumtypes 6510 „Magere Flachland-Mähwiesen“. Die Lage der externen Ausgleichsflächen ist der folgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Die Abgrenzungen der Flächen sind den nachfolgenden Lageplänen zu entnehmen.