Titel Logo
Riegelsberger Wochenpost
Ausgabe 30/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

„Mischnutzung Ecke Walpershofer Strasse - Saarbrücker Strasse“ Gemeinde Riegelsberg, Ortsteil Riegelsberg

Quelle Kataster: LVGL Saarland; Stand: 05.07.2022; Bearbeitung: Kernplan

Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Riegelsberg in öffentlicher Sitzung am 17.07.2023 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mischnutzung Ecke Walpershofer Straße - Saarbrücker Straße“ im beschleunigten Verfahren gefasst hat.

Im gleichnamigen Ortsteil der Gemeinde Riegelsberg ist in der Walpershofer Straße, unmittelbar westlich der Kreuzung „Saarbrücker Straße (B 268) - Walpershofer Straße“, die Errichtung eines neuen Mehrfamilienhauses geplant, das an eine in der Saarbrücker Straße geplante gemischt genutzte Bebauung anschließen soll. Beim Plangebiet handelt es sich um eine innerörtliche Fläche, die derzeit bereits weitestgehend bebaut bzw. versiegelt ist.

Aktuell besteht für einen Teilbereich des Plangebietes bereits ein Bebauungsplan („Mischnutzung Ecke Walpershofer Straße - Saarbrücker Straße“ von 2018), der sich bereits in der Umsetzung befindet. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des jetzigen Plangebietes richtet sich demnach teilweise nach den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes. Im Übrigen gelten die Vorgaben des § 34 BauGB. Eine innerörtliche Nachverdichtung ist unter diesen Voraussetzungen nicht möglich. Aus diesem Grund ist eine Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes erforderlich.

Die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mischnutzung Ecke Walpershofer Straße - Saarbrücker Straße“ ersetzt dabei innerhalb seines Geltungsbereiches den bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplan.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 1.200 m2.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB geändert und erweitert.

Der Flächennutzungsplan des Regionalverbandes Saarbrücken stellt für das Plangebiet Wohnbauflächen dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit erfüllt.

Das Verfahren zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

LAGEPLAN, OHNE MASSSTAB

Geltungsbereich der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mischnutzung Ecke Walpershofer Straße - Saarbrücker Straße“ in der Gemeinde Riegelsberg, Ortsteil Riegelsberg

Riegelsberg, den 28.07.2023
gez. Der Bürgermeister