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Riegelsberger Wochenpost
Ausgabe 30/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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„Mischnutzung Ecke Walpershofer Strasse - Saarbrücker Strasse“ Gemeinde Riegelsberg, Ortsteil Riegelsberg

Quelle Kataster: LVGL Saarland; Stand: 05.07.2022; Bearbeitung: Kernplan

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes

Der Gemeinderat der Gemeinde Riegelsberg hat in seiner Sitzung am 17.07.2023 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB beschlossen, das Verfahren zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mischnutzung Ecke Walpershofer Straße - Saarbrücker Straße“ einzuleiten (s. Anlage Geltungsbereich). In seiner Sitzung am 17.07.2023 hat der Gemeinderat den Entwurf der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mischnutzung Ecke Walpershofer Straße - Saarbrücker Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung und dem schalltechnischen Gutachten, gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Im gleichnamigen Ortsteil der Gemeinde Riegelsberg ist in der Walpershofer Straße, unmittelbar westlich der Kreuzung „Saarbrücker Straße (B 268) - Walpershofer Straße“, die Errichtung eines neuen Mehrfamilienhauses geplant, das an eine in der Saarbrücker Straße geplante gemischt genutzte Bebauung anschließen soll. Beim Plangebiet handelt es sich um eine innerörtliche Fläche, die derzeit bereits weitestgehend bebaut bzw. versiegelt ist.

Aktuell besteht für einen Teilbereich des Plangebietes bereits ein Bebauungsplan („Mischnutzung Ecke Walpershofer Straße - Saarbrücker Straße“ von 2018), der sich bereits in der Umsetzung befindet. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des jetzigen Plangebietes richtet sich demnach teilweise nach den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes. Im Übrigen gelten die Vorgaben des § 34 BauGB. Eine innerörtliche Nachverdichtung ist unter diesen Voraussetzungen nicht möglich. Aus diesem Grund ist eine Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes erforderlich.

Die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mischnutzung Ecke Walpershofer Straße - Saarbrücker Straße“ ersetzt dabei innerhalb seines Geltungsbereiches den bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplan.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem folgenden Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 1.200 m2.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB geändert und erweitert.

Der Flächennutzungsplan des Regionalverbandes Saarbrücken stellt für das Plangebiet Wohnbauflächen dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit erfüllt.

Gemäß §§ 13a, 13 BauGB und 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung und dem schalltechnischen Gutachten, in der Zeit

vom 07.08.2023 bis einschließlich 08.09.2023

während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Riegelsberg, Zimmer 2.21, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Montag - Donnerstag: 13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich zum Internetportal der Gemeinde Riegelsberg (https://www.riegelsberg.eu) über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauverwaltung@riegelsberg.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Das Verfahren zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Riegelsberg ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Riegelsberg, den 28.07.2023
gez. Der Bürgermeister