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Riegelsberger Wochenpost
Ausgabe 31/2026
Nachrichten aus dem Rathaus
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Wahlen zur Regionalversammlung am 30. August 2026 Hinweise zur Briefwahl Briefwahl ab 20. Juli 2026 möglich

Hinweise zur Briefwahl Briefwahl ab 20. Juli 2026 möglich

Wer am 30. August 2026 nicht persönlich im Wahllokal wählen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben.

Dazu müssen Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde einen sogenannten Wahlschein beantragen.

Die Beantragung der Briefwahl ist auf folgenden Wegen möglich:

Briefwahlantrag online beantragen: QR-Code auf Ihrer   Wahlbenachrichtigung scannen oder online auf der Internetseite der   Gemeinde Riegelsberg

per E-Mail an: wahlamt@riegelsberg.de (mit Angabe von: Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse)

durch Übersendung des unterschriebenen Wahlscheinantrages (Rückseite der Wahlbenachrichtigung)

durch ein formloses Anschreiben (mit Angabe von: Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse)

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Das Wahlamt der Gemeinde Riegelsberg befindet sich ab 20. Juli 2026 im Sitzungssaal des Rathauses (Nebengebäude).

Wenn Sie vor Ort im Rathaus wählen möchten, bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung sowie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass) mit.

Öffnungszeiten des Wahlamtes:

Montag bis Freitag:

08:00 – 12:00 Uhr

Montag bis Donnerstag:

13:00 – 15:30 Uhr

zusätzlich am Freitag, 28. August 2026:

13.00 – 18.00 Uhr

Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Es kann jedoch zu Wartezeiten kommen.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Wahlamtes ab 20. Juli 2026 gerne telefonisch unter folgender Tel.-Nr. zur Verfügung:

06806 / 930-290

Riegelsberg, den 20. Juli 2026
Der stellvertretende Gemeindewahlleiter
Dennis Detzler