Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Ukrainische Flüchtlinge und Asylbewerber, die in der Bundesrepublik Deutschland Aufnahme gefunden haben, werden derzeit nach relativ kurzem Aufenthalt in den Landesaufnahmestellen den Gemeinden zur Unterbringung direkt zugewiesen. Die Gemeinden sind kraft Gesetzes zur Unterbringung verpflichtet.
Der Gemeinde Riegelsberg fehlt es allerdings an ausreichend eigenem Wohnraum, um die ukrainischen Flüchtlinge und Asylbewerber, die künftig zugewiesen werden können, unterzubringen. Mit diesem Aufruf soll zusätzlicher privater Wohnraum erschlossen werden, um im Bedarfsfall handlungsfähig sein zu können. Mietvertragspartner im Falle einer Anmietung wäre die Gemeinde Riegelsberg.
Sie verfügen über freien, gegebenenfalls auch möblierten Wohnraum und sind bereit, diesen für ukrainische Asylbewerber und Flüchtlinge – Familien, Einzelpersonen oder Wohngemeinschaften – zur Verfügung zu stellen?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte telefonisch, per Mail oder auch persönlich an die folgenden Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Riegelsberg:
Christian Schell, Tel. 06806 / 930-142, Fachbereich 2, Saarbrücker Str. 31, Zimmer 0.19, 66262 Riegelsberg
oder E-Mail: liegenschaften@riegelsberg.de
Kevin Wagner, Tel. 06806 / 930-180, Fachbereich 2, Saarbrücker Straße 31, Zimmer 0.02
oder E-Mail: K.Wagner@riegelsberg.de