Titel Logo
Riegelsberger Wochenpost
Ausgabe 32/2026
Nachrichten aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Übersichtslageplan mit Geltungsbereich

Der Aufstellung und der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Walpershofen“

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Riegelsberg in seiner Sitzung am 22. Juni 2026 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Walpershofen“ beschlossen hat.

In der gleichen Sitzung hat der Gemeinderat der Gemeinde Riegelsberg den Entwurf des Bebauungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Walpershofen“, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB in der derzeit gültigen Fassung beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes

Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Walpershofen“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in der Salbacher Straße in Riegelsberg geschaffen werden. Aufgrund der fehlenden technischen und rechtlichen Anforderungen an eine moderne Feuerwehr, wird eine neue Örtlichkeit benötigt. Die aktuellen Räumlichkeiten sind nach der Machbarkeitsstudie vom 19.11.2024 nicht für einen Ausbau geeignet. Demnach wurde die Vorhabenfläche zur Errichtung neuer, den Richtlinien entsprechenden Räumlichkeiten gewählt. So soll nun das ehemalige, aktuell als Kindergarten genutzte, Grundschulgebäude abgerissen und die gesamte Parzelle rückgebaut werden. Die Fläche wird über die Salbacher Straße, ähnlich wie das Bestandsgebäude erschlossen. Somit gelingt die Errichtung des Feuerwehrgerätehauses in zentraler gut an den Verkehr angebundenen Lage.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Parzelle 64/1 in Flur 6 der Gemarkung Walpershofen.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der folgenden Abbildung zu entnehmen.

 

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Im beschleunigten Verfahren können Bebauungspläne aufgestellt werden, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungspläne der Innenentwicklung) dienen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Planes und die dazugehörige Begründung in der Zeit

vom 03.08.2026 bis einschließlich 04.09.2026

im Rathaus der Gemeinde Riegelsberg, Zimmer 2.21, zu den unten stehenden Sprechzeiten öffentlich ausliegt.

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:

08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Montag - Donnerstag:

13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Gleichzeitig wird der Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus Walpershofen“ im Internet auf der Homepage der Gemeinde Riegelsberg (https://www.riegelsberg.eu) zum Download bereitgestellt.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse

https://argusconcept.planungsbeteiligung.de

kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen und Stellungnahmen abgeben. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 03.08.2026 bis einschließlich zum 04.09.2026 zur Verfügung.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Folgende Unterlagen liegen vor:

Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Planzeichnung des Bebauungsplanes (Teil A)

Textteil des Bebauungsplanes (Teil B)

Begründung des Bebauungsplanes

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: gemeinde@riegelsberg.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Riegelsberg ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Riegelsberg, den 29.07.2026
Der Bürgermeister
In Vertretung
gez. Dominik Blaes, Beigeordneter