Gemäß § 2 Abs. 5 der Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Außengastronomie vom 16.08.2011 (Amtsbl. S. 277) – in ihrer aktuell gültigen Fassung – ergeht folgende Allgemeinverfügung:
Aus Anlass des diesjährigen Marktfestes auf dem Riegelsberger Marktplatz zusammen mit der Spätkirmes auf der Rathausstraße werden die Betriebszeiten für die Außengastronomie in den Nächten vom 01.09.2023 auf den 02.09.2023 und vom 02.09.2023 auf den 03.09.2023 auf 1:30 Uhr ausgedehnt.