Auf Grund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Oktober 2022 (Amtsbl. I S. 1296), hat der Gemeinderat Riegelsberg am 20. März 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 24.185.220 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 27.030.490 €
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf — - 2.845.270 €
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 5.491.710 €
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 8.747.960 €
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf — - 3.256.250 €
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 3.234.375 €
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 592.100 €
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf — 2.642.275 €
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf — 3.234.375 €
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf — 4.960.000 €
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf — 5.000.000 €
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des
Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf — 267.875,70 €
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des
Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf — 2.577.394,30 €
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
- Grundsteuer A - — 300 v. H.
b) für die Grundstücke
- Grundsteuer B - — 384 v. H.
2. Gewerbesteuer — 400 v. H.
Es gilt der vom Gemeinderat am 20.03.2023 beschlossene Stellenplan.
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Riegelsberg genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
in Höhe von 3.234.375 €
und
gemäß § 91 Abs. 4 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 4.960.000 €
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.08.2023 bis 29.08.2023 während der Dienstzeiten
montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:30 Uhr
freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr
im Rathaus, Zimmer 1.20,
öffentlich aus.