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Riegelsberger Wochenpost
Ausgabe 33/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Riegelsberg

I.

Haushaltssatzung der Gemeinde Riegelsberg für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Oktober 2022 (Amtsbl. I S. 1296), hat der Gemeinderat Riegelsberg am 20. März 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  24.185.220 €

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  27.030.490 €

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf  —  - 2.845.270 €

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  5.491.710 €

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  8.747.960 €

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf  —  - 3.256.250 €

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  3.234.375 €

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  592.100 €

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf  —  2.642.275 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf —  3.234.375 €

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf  — 4.960.000 €

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf  — 5.000.000 €

§ 5

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des

Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf  — 267.875,70 €

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des

Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf  — 2.577.394,30 €

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

- Grundsteuer A -  — 300 v. H.

b) für die Grundstücke

- Grundsteuer B -  — 384 v. H.

2. Gewerbesteuer  —  400 v. H.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 20.03.2023 beschlossene Stellenplan.

Riegelsberg, den 20.03.2023
Der Bürgermeister
gez. Klaus Häusle

II.

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Riegelsberg genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

in Höhe von 3.234.375 €

und

gemäß § 91 Abs. 4 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

in Höhe von 4.960.000 €

St. Ingbert, 31.07.2023
Im Auftrag
gez. Thomas Frey

III.

Öffentliche Auslegung

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.08.2023 bis 29.08.2023 während der Dienstzeiten

montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr

und 13:00 bis 15:30 Uhr

freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr

im Rathaus, Zimmer 1.20,

öffentlich aus.

Riegelsberg, 10.08.2023
Der Bürgermeister
Klaus Häusle