Wer am 28. September 2025 nicht persönlich im Wahllokal wählen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben.
Dazu müssen Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde einen sogenannten Wahlschein beantragen.
| Die Beantragung der Briefwahl ist auf folgenden Wegen möglich: | |
| • | durch Übersendung des unterschriebenen Wahlscheinantrages (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) |
| • | Online-Briefwahlantrag (Startseite der Homepage der Gemeinde Riegelsberg) |
| • | durch ein formloses Anschreiben (mit Angabe von: Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse) |
| • | per E-Mail an: wahlamt@riegelsberg.de (mit Angabe von: Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse) |
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Das Wahlamt der Gemeinde Riegelsberg befindet sich ab 20. August 2025 im Sitzungssaal des Rathauses (Nebengebäude).
Wenn Sie vor Ort im Rathaus wählen möchten, bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung sowie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass) mit.
| Öffnungszeiten des Wahlamtes: | |
| Montag bis Freitag: | 08:00 – 12:00 Uhr |
| Montag bis Donnerstag: | 13:00 – 15:30 Uhr |
| zusätzlich am Freitag, 26. September 2025: | 13:00 – 18:00 Uhr |
Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Es kann jedoch zu Wartezeiten kommen.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Wahlamtes gerne telefonisch unter folgender Tel.-Nr. zur Verfügung:
06806 / 930-290