Gemäß §2 Abs. 5 der Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Außengastronomie vom 16.08.2011 (Amtsbl. S. 277) in ihrer aktuell gültigen Fassung ergeht folgende Allgemeinverfügung:
Aus Anlass des diesjährigen Marktfestes auf dem Riegelsberger Marktplatz zusammen mit der Spätkirmes auf der Rathausstraße wird die Betriebszeit für die Außengastronomie in den Nächten vom 02.09.2022 auf den 03.09.2022 und vom 03.09.2022 auf den 04.09.2022 auf 01:30 Uhr ausgedehnt.