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Riegelsberger Wochenpost
Ausgabe 34/2024
Nachrichten aus dem Rathaus
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Festsetzung der Sperrstunde

Gemäß § 2 Abs. 5 der Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Außengastronomie vom 16.08.2011 (Amtsbl. I S. 277) – in ihrer aktuell gültigen Fassung – ergeht folgende Allgemeinverfügung:

Aus Anlass des diesjährigen Marktfestes auf dem Riegelsberger Marktplatz zusammen mit der Spätkirmes auf der Rathausstraße werden die Betriebszeiten für die Außengastronomie in den Nächten vom 30.08.2024 auf den 31.08.2024 und vom 31.08.2024 auf den 01.09.2024 auf 01:30 Uhr ausgedehnt.

Riegelsberg, den 30.07.2024
Der Bürgermeister als
Ortspolizeibehörde
Klaus Häusle