Gemäß § 2 Abs. 5 der Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Außengastronomie vom 16.08.2011 (Amtsbl. S. 277) - in ihrer aktuell gültigen Fassung - ergeht folgende Allgemeinverfügung:
Aus Anlass des diesjährigen Marktfestes auf dem Riegelsberger Marktplatz zusammen mit der Spätkirmes auf der Rathausstraße werden die Betriebszeiten für die Außengastronomie in den Nächten vom 05.09.2025 auf den 06.09.2025 und vom 06.09.2025 auf den 07.09.2025 auf 01:30 Uhr ausgedehnt.