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Riegelsberger Wochenpost
Ausgabe 35/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über Vereinsfonds

Der Gemeinderat hat im vergangenen Jahr Richtlinien zur Vergabe von freiwilligen Zuwendungen an örtliche Vereine zur Unterstützung von Baumaßnahmen oder größeren Anschaffungen aus dem eingeführten „Vereinsfonds“ beschlossen.

Auf Grundlage dieser Richtlinien können bis zum 30. September 2026 entsprechende Anträge eingereicht werden. Die Anträge sind schriftlich und formlos bei der Gemeinde Riegelsberg einzureichen. Dem Antrag sind eine Beschreibung der geplanten Maßnahme sowie die hierfür erforderlichen bzw. relevanten Unterlagen beizufügen.

Nähere Informationen können den beigefügten Richtlinien entnommen werden.

Riegelsberg, den 19.08.2026
Der Bürgermeister
gez.
Benjamin Schmidt

Richtlinien zur Vergabe von frewilligen Zuwendungen der Gemeinde Riegelsbergan örtliche Vereine zur Unter stützung von Baumaßnahmen oder größerenAnschaffungen aus dem eingeführten „Vereinsfond" vom 01. September 2025

1.

Die Gemeinde Riegelsberg richtet für die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 einen sogenannten „Vereinsfond" ein und der Gemeinderat Riegelsberg stellt hierfür entsprechende Haushaltsmittel im Haushalt bereit.

2.

Die Zuwendung an die Vereine erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechts anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

3.

Eine Zuwendung wird nur auf Antrag gewährt. Anträge sind schriftlich und formlos bei der Gemeinde Riegelsberg zu stellen. Die Anträge für das laufende Haushaltsjahr sind bis spätestens 30. September einzureichen. Im Antrag ist die geplante Maßnahme zu beschreiben und entsprechende Unterlagen (z.B. Kostenvorschläge) beizufügen. Des Weiteren ist ein Finanzierungsplan zu erstellen, aus dem ersichtlich ist welche Eigenmittel bzw. Drittmittel zur Verfügung stehen und welche Restmittel erforderlich sind.

4.

Ein Antrag an die Gemeinde Riegelsberg ist vor Beginn einer Maßnahme zu stellen. Vor der Antragstellung begonnene Maßnahmen werden nicht bezuschusst. 

5.

Alle vorliegenden Anträge werden dem Gemeinderat Riegelberg nach dem festgesetztes Stichtag 30. September zur Entscheidung vorgelegt.

6.

Die Entscheidung über den Antrag wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Die Entscheidung ist| nicht anfechtbar.

7.

Die Zuwendung kommt erst zur Auszahlung, wenn der Antragsteller die Umsetzung und das Kostenvolumen der Maßnahme nachweist.

8.

Diese Richtlinien treten rückwirkend zum 01. Januar 2025 in Kraft und treten am 31. Dezember 2027 außer Kraft

Riegelsberg, 01. September 2025
Gemeinde Riegelsberg
Der Bürgermeister
Klaus Häusle