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Riegelsberger Wochenpost
Ausgabe 38/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Wildschweine in Riegelsberg: Grundstücke sichern und richtig verhalten

Bei der Gemeindeverwaltung Riegelsberg gehen vermehrt Hinweise und Beschwerden zu Schäden durch Wildschweine ein. Insbesondere in Gärten und an Grundstücken können die Tiere auf der Suche nach Nahrung Rasenflächen, Beete oder Umfriedungen beschädigen.

Die Gemeinde Riegelsberg nimmt die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernst. Zugleich weist sie darauf hin, dass die Sicherung privater Grundstücke grundsätzlich in der Verantwortung der jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer liegt. Die Gemeinde kann Schäden durch Wildschweine auf Privatgrundstücken weder beseitigen noch ersetzen.

Damit Wildschweine nicht zusätzlich in Wohngebiete gelockt werden, bittet die Gemeinde um die Mithilfe aller Bürgerinnen und Bürger. Nahrung darf für Wildschweine keinesfalls zugänglich sein. Dazu gehört insbesondere, Fallobst regelmäßig zu entfernen, Garten- und Speiseabfälle nicht im Wald oder an Waldrändern abzulagern sowie Komposthaufen und Abfalltonnen möglichst innerhalb einer gesicherten Umzäunung unterzubringen. Wildschweine dürfen nicht gefüttert werden – auch nicht mit vermeintlich unbedenklichen Lebensmittelresten.

Grundstücke können durch stabile Zäune wirksam geschützt werden. Wichtig ist dabei, dass die Umfriedung auch im unteren Bereich ausreichend gesichert ist, da Wildschweine Zäune mit ihrem Rüssel anheben oder unterwühlen können. Eine solide Verankerung im Boden und eine ausreichende Höhe des Zauns helfen, das Eindringen der Tiere zu erschweren.

Kommt es zu einer Begegnung mit Wildschweinen, sollte grundsätzlich Ruhe bewahrt werden. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ausreichend Abstand zu halten, sich nicht zwischen eine Bache und ihre Frischlinge zu stellen und den Tieren immer eine Rückzugsmöglichkeit zu lassen. Wildschweine dürfen weder bedrängt noch verfolgt werden. Bei einer konkreten Gefahr für Personen oder den Straßenverkehr ist umgehend die Polizei zu verständigen.

Die Gemeinde Riegelsberg steht hierzu im Austausch mit den zuständigen Stellen und wirkt im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hin, dass geeignete Maßnahmen zur Regulierung des Wildbestandes – etwa eine Drückjagd in den zuständigen Jagdbezirken – geprüft werden.

Der Bürgermeister
gez. Benjamin Schmidt