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Riegelsberger Wochenpost
Ausgabe 38/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 VWZG

Für Herrn Haytham Alayik, zuletzt wohnhaft in Lebacher Straße 26, 66740 Saarlouis

Aktenzeichen: 32 55 31 SM

Festsetzung eines Zweitbescheids vom 25.08.2026

1. Begründung:

Die Zustellung der Festsetzung des Zweitbescheids im Rahmen eines ordnungsbehördlichen Verfahrens an Herrn Alayik ist nicht möglich. Die Zustellungen an die zuletzt bekannte Adresse in Saarlouis blieben erfolglos. Eine neue Adresse liegt nicht vor.

2. Benachrichtigung:

Die Gemeinde Riegelsberg hat mit Datum 25.08.2026 einen Zweitbescheid mit der Ankündigung einer Ersatzvornahme am 23.09.2026, 10:00 Uhr zur Durchführung von fehlenden Schornsteinfegerarbeiten festgesetzt. Das Schreiben wird gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt.

Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gilt die Festsetzung des Zweitbescheids als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wir darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Das Schreiben der Festsetzung des Zweitbescheids kann in Zimmer 0.09 des Verwaltungsgebäudes der Gemeinde Riegelsberg, Saarbrücker Straße 31, 66292 Riegelsberg, von dazu berechtigten Personen eingesehen bzw. in Empfang genommen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Original gezeichnet
Benjamin Schmidt
Bürgermeister