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Riegelsberger Wochenpost
Ausgabe 39/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Gewährung von freiwilligen Zuschüssen der Gemeinde Riegelsberg

an örtliche Vereine, Organisationen und Institutionen des Gemeindebezirkes Riegelsberg für das Jahr 2023

Der Ortsrat Riegelsberg hat in seiner Sitzung am 04. Dezember 2001 Richtlinien zur Vergabe von freiwilligen Zuwendungen der Gemeinde Riegelsberg an örtliche Vereine, Organisationen und Institutionen des Gemeindebezirks Riegelsberg beschlossen.

Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt die Gemeinde Riegelsberg freiwillige Zuschüsse an örtliche Vereine, Organisationen und Institutionen des Gemeindebezirks Riegelsberg.

Die Gewährung eines Zuschusses bedarf der Antragstellung.

Nähere Auskünfte über die Richtlinien sowie die entsprechenden Antragsvordrucke sind bei der Gemeindeverwaltung Riegelsberg, Rathaus, Zimmer 1.15, Herr Wendel, Tel. 06806/930-119, erhältlich.

Anträge auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2023 sind bis spätestens 15. November 2023 zu stellen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Riegelsberg, im September 2023

Der Ortsvorsteher des
Gemeindebezirkes Riegelsberg
gez.: Heiko Walter