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Riegelsberger Wochenpost
Ausgabe 40/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Neuwahl der Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes Riegelsberg I (Gemeindebezirk Riegelsberg)

Die Amtszeit der Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes Riegelsberg I (Gemeindebezirk Riegelsberg) endet im Januar 2023.

Die Schiedsperson wird nach der Saarl. Schiedsordnung durch den Ortsrat Riegelsberg gewählt und vom Amtsgericht Saarbrücken bestellt.

Die Saarl. Schiedsordnung nennt folgende Voraussetzungen zur Wahrnehmung des Amtes der Schiedsperson:

1.

Zu Schiedspersonen berufen werden können Personen, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind.

2.

Das Amt kann nicht bekleiden, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt; wer wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet ist.

3.

In das Amt soll nicht berufen werden,

wer das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat;

wer nicht in dem Schiedsbezirk wohnt;

wer durch sonstige, gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Die Amtszeit der Schiedspersonen beträgt fünf Jahre. Sie führen Ihre Amtsgeschäfte bis zum Amtsantritt eines Nachfolgers/einer Nachfolgerin fort. Eine Wiederwahl ist zulässig.

Die Aufgaben des Schiedsamts bestehen in der außergerichtlichen und damit auch kostengünstigen Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen und so manchen Gang zum Gericht zu verhindern. Unter der Internetadresse www.schiedsamt.de hat der Bund der Schiedsmänner und Schiedsfrauen Wissenswertes über das Schiedsamt veröffentlicht.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger des Gemeindebezirkes Riegelsberg, die die Voraussetzungen zur Bekleidung dieses Ehrenamtes erfüllen, werden gebeten, sich bis zum 23.10.2022 schriftlich zu bewerben bei der:

Gemeinde Riegelsberg

Fachbereich 1

Saarbrücker Straße 31

66292 Riegelsberg

oder per Mail unter gemeinde@riegelsberg.de

Informationspflicht gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):

Im Rahmen der Wahl einer Schiedsperson und deren Stellvertreter/-in werden Daten (Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Privatadresse, private Telefon-Nr./Email, Lebenslauf und ggf. vorgelegte Nachweise) erfasst, die ausschließlich für die Besetzung des Schiedsamtes verwendet und nur durch die hierzu befugten Personen an die für das Verfahren zuständigen Stellen weitergeleitet werden.

Riegelsberg, 28.09.2022
Klaus Häusle, Bürgermeister