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Riegelsberger Wochenpost
Ausgabe 40/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Richtlinie zur finanziellen Förderung der Jugendarbeit in Vereinen, Organisationen und Institutionen der Gemeinde Riegelsberg vom 19. September 2022

Die SARS-CoV-2-Pandemie hat das gesellschaftliche Leben massiv beeinflusst und insbesondere ist das Vereinsleben fast gänzlich zum Erliegen gekommen und gerade die Kinder und Jugendlichen haben unter den Beschränkungen ihrer Freizeitaktivitäten gelitten. Neben den eingeschränkten sozialen Kontakten war es vor allem die fehlende Möglichkeit, ihr Hobby auszuüben, die Kinder und Jugendliche belastet hat. Daher ist es von großer Bedeutung, nach dem Ende der derzeitigen Corona-Beschränkungen verstärkt Angebote für Kinder und Jugendliche bereitzustellen.

§ 1 - Rechtsanspruch bzw. Grundsatz der Freiwilligkeit

Die Gemeinde Riegelsberg gewährt eine freiwillige Zuwendung, damit die Jugendarbeit und die vereinsmäßige Betätigung reaktiviert wird, die durch die Coronavirus-Pandemie beeinträchtigt war. So sollen Kinder und

Jugendliche wieder an das Vereinsleben herangeführt werden.

Die Zuwendung ist eine freiwillige Leistung, auf deren Gewährung kein Rechtsanspruch besteht. Sie wird aufgrund pflichtmäßigen Ermessens durch die Gemeinde Riegelsberg im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt.

§ 2 - Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind alle Vereine, Verbände und Organisationen mit Sitz in Riegelsberg, die eine entsprechende Jugendarbeit anbieten.

Die Richtlinie gilt nicht für Vereine, Verbände und Organisationen mit überwiegend geselligen Interessen bzw. Hobbycharakter und nicht für Interessenvertretungen.

§ 3 - Voraussetzungen der Zuwendung

Die Zuwendung wird auf schriftlichen Antrag gewährt. Für die Antragstellung ist ein von der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestelltes Formblatt zu verwenden.

Der Antrag ist bis zum 15. März 2023 bei der Gemeinde Riegelsberg zu stellen.

§ 4 - Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Unterstützung erfolgt einmalig in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung.

Die Zuwendung dient ausschließlich der Wiederaufnahme der vereinsmäßigen Betätigung und Unterstützung der Jugendarbeit.

Gefördert werden alle Vereinsneueintritte von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Zeitraum vom 01. September 2022 bis zum 28. Februar 2023.

Die Höhe der Zuwendung beträgt den jeweiligen Jahresmitgliedsbeitrages, höchstens jedoch 50 Euro pro Kind bzw. Jugendlichem.

§ 5 - Verfahren

Die Entscheidung über den Antrag wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt.

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

§ 6 - Datenschutzerklärung

Es wird darauf hingewiesen, dass die sich aus den Antragsunterlagen ergebenden Daten durch die Gemeinde Riegelsberg verarbeitet werden. Ergänzend wird auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen hingewiesen.

§ 7 - Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Richtlinie tritt rückwirkend zum 01. September 2022 in Kraft und mit Ablauf des 28. Februar 2023 außer Kraft.

Riegelsberg, 20. September 2022
Der Bürgermeister
gez.: Klaus Häusle

An die

Gemeinde Riegelsberg  —  (Datum)

Rathaus Riegelsberg

Saarbrücker Straße 31

66292 Riegelsberg

Antrag auf Gewährung einer Förderung der Jugendarbeit in Vereinen, Organisationen und

Institutionen der Gemeinde Riegelsberg gemäß der Richtlinie vom . September 2022

Name und Anschrift des Vereins, Organisation, Institution:

Name und Anschrift des 1. Vorsitzenden:

Telefon-Nummer/E-Mail-Adresse:

Bestätigung des Vereins, Organisation, Institution eine entsprechende Jugendarbeit wird angeboten

keine überwiegend geselligen Interessen bzw. Hobbycharakter und keine Interessenvertretungen.

Mitgliederzahl:

Gefördert werden alle Vereinsneueintritte von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Zeitraum vom 01. September 2022 bis zum 28. Februar 2023

Anzahl der Neueintritte im vorgenannten Zeitraum von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ________

Mitgliedsbeiträge

Jahresmitgliedsbeitrag je Kind und Jugendlichem bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ________

Bankverbindung:

Name des Kreditinstitutes:

IBAN:

BIC:

...................................................................................................

(Unterschrift des 1. Vorsitzenden)

Der Antrag ist bis zum 15. März 2023 einzureichen!