Seit dem 22. September gibt es in der Holzer Straße, der Wolfskaulstraße und der Köllner Straße neue Rad-Schutzstreifen. Auf 2,5 Kilometern Länge kommt man nun aus Richtung Saarbrücken quer durch Riegelsberg in Richtung Püttlingen und zurück.
Die neuen Radstreifen sind jeweils 1,5 Meter breit. Durch die erhöhte Sichtbarkeit sollen Unfälle zwischen Radfahrern und Autofahrern vermieden werden, die auf diesem Teilstück vor allem beim Bergauffahren passieren können.
Die Kosten für die Herstellung wurden in voller Höhe vom Landesamt für Straßenbau (LfS) übernommen.
Der Schutzstreifen für Radfahrer ist kein Radweg. Welche Regeln gelten also?
Der Schutzstreifen selbst ist Teil der Straße, nur durch eine unterbrochene Linie markiert und abgetrennt. In größeren Abständen kennzeichnet ein Fahrrad-Symbol diesen besonderen Bereich der Straße. Er wird in der Regel angelegt, wenn der Platz für einen richtigen Radweg nicht ausreicht. Die Regeln und Gesetze für Fahrradwege gelten hier also nicht.
Aber welche dann? Wer darf hier fahren, wer nicht? Auch dazu gibt es klare Regeln, die aber längst nicht jeder kennt.
Dürfen Autofahrer auf Fahrradschutzstreifen halten oder sogar parken?
Nein. Kein Halten, kein Parken, kein Befahren durch Autos - der Schutzstreifen gehört den Radfahrern. Deshalb gilt ein generelles Halteverbot.
Einzige Ausnahmen: Autofahrer dürfen den Schutzstreifen kurz passieren, wenn sie abbiegen oder in eine Einfahrt fahren wollen. Auch wenn sie ein Hindernis umfahren oder dem Gegenverkehr ausweichen müssen, dürfen sie kurz auf den Schutzstreifen, ansonsten nicht. Der Radverkehr darf hierbei jedoch zu keiner Zeit gefährdet werden und beim Überholen müssen Autofahrer einen Abstand von mindestens 1,50 m zum Radfahrer einhalten.
Müssen Radfahrer den Schutzstreifen benutzen?
Nein. Der Schutzstreifen ist kein ausgewiesener und klar abgetrennter Radweg. Deshalb gibt es keine Pflicht für Radfahrer, ihn zu befahren. Da aber das Rechtsfahrgebot gilt, sollten Radfahrer den Streifen nutzen.
Des Weiteren darf der Schutzstreifen nur in vorgeschriebener Fahrtrichtung von den Radfahrern genutzt werden, nicht entgegen.