Die Gemeinde Riegelsberg weist darauf hin, dass die Straßenreinigungssatzung die Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer/innen übertragen hat.
Ich bitte Sie, den übertragenen Verpflichtungen nachzukommen und die Geh- und Verbindungswege in gesamter Breite zu reinigen und von Überwuchs jeglicher Art zu befreien.
Gleichfalls bitte ich Sie, die Abwasserrinnenreinigung, welche auch die Beseitigung von Unkraut beinhaltet, vorzunehmen.
Riegelsberg 05.10.2023