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Riegelsberger Wochenpost
Ausgabe 41/2026
Nachrichten aus dem Rathaus
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Gewährung von freiwilligen Zuschüssen der Gemeinde Riegelsberg an örtliche Vereine, Organisationen und Institutionen des Gemeindebezirkes Riegelsberg für das Jahr 2026

Der Ortsrat Riegelsberg hat in seiner Sitzung am 04. Dezember 2001 Richtlinien zur Vergabe von freiwilligen Zuwendungen der Gemeinde Riegelsberg an örtliche Vereine, Organisationen und Institutionen des Gemeindebezirks Riegelsberg beschlossen.

Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt die Gemeinde Riegelsberg freiwillige Zuschüsse an örtliche Vereine, Organisationen und Institutionen des Gemeindebezirks Riegelsberg.

Die Gewährung eines Zuschusses bedarf der Antragstellung.Nähere Auskünfte über die Richtlinien sowie die entsprechenden Antragsvordrucke sind bei der Gemeindeverwaltung Riegelsberg, Rathaus, Zimmer 1.15, Frau Schetter, Tel. 06806/930-114,erhältlich.

Die Antragsvordrucke sind auch auf der Homepage der Gemeinde Riegelsberg abrufbar.

Anträge auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2026 sind bis spätestens 15. November 2026 zu stellen.

Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Riegelsberg, im September 2026
Der Ortsvorsteher des Gemeindebezirkes Riegelsberg
gez. Heiko Walter