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Riegelsberger Wochenpost
Ausgabe 43/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

I.

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Riegelsberg für das Haushaltsjahr 2022

Auf Grund des §§ 87 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08./09. Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 1341), hat der Gemeinderat Riegelsberg am 19. September 2022 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge

erhöht um

vermindert um

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

a) im Ergebnis-

haushalt

die Erträge

173.850

--

23.436.010

23.609.860

die Aufwendungen

356.800

--

24.442.112

24.798.912

Fehlbedarf

182.950

--

1.006.102

1.189.052

b) im Finanzhaushalt

die Einzahlungen aus

--

134.500

2.224.625

2.090.125

Investitionstätigkeit

die Auszahlungen aus

573.000

--

4.444.650

5.017.650

Investitionstätigkeit

Saldo

707.500

--

2.220.025

2.927.525

die Einzahlungen aus

876.000

--

1.145.000

2.021.000

Finanzierungstätigkeit

die Auszahlungen aus

--

--

856.000

856.000

Finanzierungstätigkeit

Saldo

876.000

--

289.000

1.165.000

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung

in Höhe von: 1.145.000 €

auf: 2.021.000 €

neu festgesetzt.

§ 3

Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

§ 4

Der bisherige Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.

§ 5

Die bisherige Festsetzung zur Verringerung der Ausgleichsrücklage wird nicht geändert. Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird gegenüber der bisherigen Festsetzung

in Höhe von: 852.709,02 €

auf: 1.035.659.02 €

neu festgesetzt

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 21.03.2022 beschlossene Stellenplan.

Riegelsberg, den 19.09.2022
Der Bürgermeister
gez. Klaus Häusle

II.

Genehmigung

Im Rahmen der 1. Nachtragssatzung 2022 der Gemeinde Riegelsberg genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen i.H. von 2.021.000 €

Meine am 10.05.2022 für das Jahr 2022 erteilte Genehmigung des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen in Höhe von 1.145.000 € wird hiermit aufgehoben.

St. Ingbert, 11.10.2022
Im Auftrag
gez. Thomas Kreusch

III.

Öffentliche Auslegung

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 31.10.2022 bis 09.11.2022 während der Dienstzeiten

montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr

und 13:00 bis 15:30 Uhr

freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr

im Rathaus, Zimmer 1.20,

öffentlich aus.

Riegelsberg, 20.10.2022
Der Bürgermeister
Klaus Häusle