Auf Grund des §§ 87 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08./09. Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 1341), hat der Gemeinderat Riegelsberg am 19. September 2022 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
| und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge | ||||
| erhöht um | vermindert um | gegenüber bisher | nunmehr festgesetzt auf | |
| € | € | € | € | |
| a) im Ergebnis- haushalt | ||||
| die Erträge | 173.850 | -- | 23.436.010 | 23.609.860 |
| die Aufwendungen | 356.800 | -- | 24.442.112 | 24.798.912 |
| Fehlbedarf | 182.950 | -- | 1.006.102 | 1.189.052 |
| b) im Finanzhaushalt | ||||
| die Einzahlungen aus | -- | 134.500 | 2.224.625 | 2.090.125 |
| Investitionstätigkeit | ||||
| die Auszahlungen aus | 573.000 | -- | 4.444.650 | 5.017.650 |
| Investitionstätigkeit | ||||
| Saldo | 707.500 | -- | 2.220.025 | 2.927.525 |
| die Einzahlungen aus | 876.000 | -- | 1.145.000 | 2.021.000 |
| Finanzierungstätigkeit | ||||
| die Auszahlungen aus | -- | -- | 856.000 | 856.000 |
| Finanzierungstätigkeit | ||||
| Saldo | 876.000 | -- | 289.000 | 1.165.000 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung
in Höhe von: 1.145.000 €
auf: 2.021.000 €
neu festgesetzt.
§ 3
Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.
§ 5
Die bisherige Festsetzung zur Verringerung der Ausgleichsrücklage wird nicht geändert. Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird gegenüber der bisherigen Festsetzung
in Höhe von: 852.709,02 €
auf: 1.035.659.02 €
neu festgesetzt
§ 6
Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.
§ 7
Es gilt der vom Gemeinderat am 21.03.2022 beschlossene Stellenplan.
Im Rahmen der 1. Nachtragssatzung 2022 der Gemeinde Riegelsberg genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen i.H. von 2.021.000 €
Meine am 10.05.2022 für das Jahr 2022 erteilte Genehmigung des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen in Höhe von 1.145.000 € wird hiermit aufgehoben.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 31.10.2022 bis 09.11.2022 während der Dienstzeiten
montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:30 Uhr
freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr
im Rathaus, Zimmer 1.20,
öffentlich aus.