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Riegelsberger Wochenpost
Ausgabe 44/2024
Nachrichten aus dem Rathaus
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Gewährung von freiwilligen Zuschüssen der Gemeinde Riegelsberg an örtliche Vereine, Organisationen und Institutionen des Gemeindebezirkes Riegelsberg für das Jahr 2024

Der Ortsrat Riegelsberg hat in seiner Sitzung am 04. Dezember 2001 Richtlinien zur Vergabe von freiwilligen Zuwendungen der Gemeinde Riegelsberg an örtliche Vereine, Organisationen und Institutionen des Gemeindebezirks Riegelsberg beschlossen.

Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt die Gemeinde Riegelsberg freiwillige Zuschüsse an örtliche Vereine, Organisationen und Institutionen des Gemeindebezirks Riegelsberg.

Die Gewährung eines Zuschusses bedarf der Antragstellung.

Nähere Auskünfte über die Richtlinien sowie die entsprechenden Antragsvordrucke sind bei der Gemeindeverwaltung Riegelsberg, Rathaus, Zimmer 1.15, Herr Kuhn, Tel. 06806/930-138, erhältlich.

Anträge auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2024 sind bis spätestens 15. November 2024 zu stellen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Riegelsberg, im Oktober 2024
Der Ortsvorsteher des
Gemeindebezirkes Riegelsberg
Heiko Walter