Titel Logo
Riegelsberger Wochenpost
Ausgabe 45/2025
Nachrichten aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gewährung von freiwilligen Zuschüssen der Gemeinde Riegelsberg

an örtliche Vereine, Organisationen und Institutionen des Gemeindebezirkes Riegelsberg für das Jahr 2025

Der Ortsrat Riegelsberg hat in seiner Sitzung am 04. Dezember 2001 Richtlinien zur Vergabe von freiwilligen Zuwendungen der Gemeinde Riegelsberg an örtliche Vereine, Organisationen und Institutionen des Gemeindebezirks Riegelsberg beschlossen.

Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt die Gemeinde Riegelsberg freiwillige Zuschüsse an örtliche Vereine, Organisationen und Institutionen des Gemeindebezirks Riegelsberg.

Die Gewährung eines Zuschusses bedarf der Antragstellung.Nähere Auskünfte über die Richtlinien sowie die entsprechenden Antragsvordrucke sind bei der Gemeindeverwaltung Riegelsberg, Rathaus, Zimmer 1.15, Herr Kuhn, Tel. 06806/930-138, erhältlich.

Die Antragsvordrucke sind auch auf der Homepage der Gemeinde Riegelsberg abrufbar.Anträge auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2025 sind bis spätestens 15. November 2025 zu stellen.

Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Riegelsberg, im September 2025
Der Ortsvorsteher des Gemeindebezirkes Riegelsberg
gez. Heiko Walter