Der Gemeinderat Riegelsberg hat in seiner Sitzung am 19. September 2022 nachfolgende Richtlinie zur finanziellen Förderung der Jugendarbeit in Vereinen, Organisationen und Institutionen der Gemeinde Riegelsberg beschlossen.
Nähere Auskünfte über die Richtlinie sowie das entsprechende Antragsformular sind bei der Gemeindeverwaltung Riegelsberg, Rathaus, Zimmer 1.15, Herr Wendel, Tel. 06806/930-119, erhältlich.
Richtlinie zur finanziellen Förderung der Jugendarbeit in Vereinen, Organisationen und Institutionen der Gemeinde Riegelsberg vom 19. September 2022
Die SARS-CoV-2-Pandemie hat das gesellschaftliche Leben massiv beeinflusst und insbesondere ist das Vereinsleben fast gänzlich zum Erliegen gekommen und gerade die Kinder und Jugendlichen haben unter den Beschränkungen ihrer Freizeitaktivitäten gelitten. Neben den eingeschränkten sozialen Kontakten war es vor allem die fehlende Möglichkeit, ihr Hobby auszuüben, die Kinder und Jugendliche belastet hat. Daher ist es von großer Bedeutung, nach dem Ende der derzeitigen Corona-Beschränkungen verstärkt Angebote für Kinder und Jugendliche bereitzustellen.
§ 1 - Rechtsanspruch bzw. Grundsatz der Freiwilligkeit
Die Gemeinde Riegelsberg gewährt eine freiwillige Zuwendung, damit die Jugendarbeit und die vereinsmäßige Betätigung reaktiviert wird, die durch die Coronavirus-Pandemie beeinträchtigt war. So sollen Kinder und Jugendliche wieder an das Vereinsleben herangeführt werden.
Die Zuwendung ist eine freiwillige Leistung, auf deren Gewährung kein Rechtsanspruch besteht. Sie wird aufgrund pflichtmäßigen Ermessens durch die Gemeinde Riegelsberg im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt.
§ 2 - Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind alle Vereine, Verbände und Organisationen mit Sitz in Riegelsberg, die eine entsprechende Jugendarbeit anbieten.
Die Richtlinie gilt nicht für Vereine, Verbände und Organisationen mit überwiegend geselligen Interessen bzw. Hobbycharakter und nicht für Interessenvertretungen.
§ 3 - Voraussetzungen der Zuwendung
Die Zuwendung wird auf schriftlichen Antrag gewährt. Für die Antragstellung ist ein von der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestelltes Formblatt zu verwenden.
Der Antrag ist bis zum 15. März 2023 bei der Gemeinde Riegelsberg zu stellen.
§ 4 - Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Unterstützung erfolgt einmalig in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung.
Die Zuwendung dient ausschließlich der Wiederaufnahme der vereinsmäßigen Betätigung und Unterstützung der Jugendarbeit.
Gefördert werden alle Vereinsneueintritte von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Zeitraum vom 01. September 2022 bis zum 28. Februar 2023.
Die Höhe der Zuwendung beträgt den jeweiligen Jahresmitgliedsbeitrages, höchstens jedoch 50 Euro pro Kind bzw. Jugendlichem.
§ 5 - Verfahren
Die Entscheidung über den Antrag wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt.
Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
§ 6 - Datenschutzerklärung
Es wird darauf hingewiesen, dass die sich aus den Antragsunterlagen ergebenden Daten durch die Gemeinde Riegelsberg verarbeitet werden. Ergänzend wird auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen hingewiesen.
§ 7 - Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Richtlinie tritt rückwirkend zum 01. September 2022 in Kraft und mit Ablauf des 28. Februar 2023 außer Kraft.
| An die | .................................................. |
| Gemeinde Riegelsberg | (Datum) |
Rathaus Riegelsberg
Saarbrücker Straße 31
66292 Riegelsberg
Antrag auf Gewährung einer Förderung der Jugendarbeit in Vereinen, Organisationen und Institutionen der Gemeinde Riegelsberg gemäß der Richtlinie vom __. September 2022
Name und Anschrift des Vereins, Organisation, Institution
Name und Anschrift des 1. Vorsitzenden
Telefon-Nummer/E-Mail-Adresse
Bestätigung des Vereins, Organisation, Institution
eine entsprechende Jugendarbeit wird angeboten
keine überwiegend geselligen Interessen bzw. Hobbycharakter und keine Interessenvertretungen.
Mitgliederzahl
Gefördert werden alle Vereinsneueintritte von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Zeitraum vom 01. September 2022 bis zum 28. Februar 2023
Anzahl der Neueintritte im vorgenannten Zeitraum von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Mitgliedsbeiträge
Jahresmitgliedsbeitrag je Kind und Jugendlichem bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Bankverbindung
Name des Kreditinstitutes
| IBAN | BIC |
Unterschrift des 1. Vorsitzenden)
Der Antrag ist bis zum 15. März 2023 einzureichen!