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Riegelsberger Wochenpost
Ausgabe 49/2024
Nachrichten aus dem Rathaus
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BEKANNTMACHUNG I. HAUSHALTSSATZUNG der GEMEINDE RIEGELSBERG für das Haushaltsjahr 2024

I. Haushaltssatzung

der Gemeinde Riegelsberg

für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Oktober 2022 (Amtsbl. I S. 1296), hat der Gemeinderat Riegelsberg am 19. Februar 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge —  auf 26.259.330 €

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen  — auf 28.080.530 €

im Saldo der Erträge und Aufwendungen —  auf - 1.821.200 €

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit —  auf 3.415.750 €

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit —  auf 8.792.450 €

dem Saldo aus Investitionstätigkeit —  auf - 5.376.700 €

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit —  auf 3.619.450 €

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit —  auf 790.300 €

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit —  auf 2.829.150 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

wird festgesetzt —  auf 3.619.450 €

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird

festgesetzt  — auf 5.564.300 €

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird

festgesetzt —  auf 5.000.000 €

§ 5

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des

Ergebnishaushalts wird festgesetzt —  auf 153.392 €

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des

Ergebnishaushaltes wird festgesetzt  — auf 1.667.808 €

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

- Grundsteuer A  — - 300 v. H.

b)

für die Grundstücke

- Grundsteuer B —  - 384 v. H.

2.

Gewerbesteuer —  400 v. H.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 19.02.2024 beschlossene Stellenplan.

Riegelsberg, den 19.02.2024

Der Bürgermeister
gez. Klaus Häusle

II.

GENEHMIGUNG

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Riegelsberg genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

in Höhe —  von 3.619.450 €

und

gemäß § 91 Abs. 4 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

in Höhe —  von 4.895.800 €

St. Ingbert, 07.11.2024
Im Auftrag
gez. Birgit Heib

III.

ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.12.2024 bis 18.12.2024 während der Dienstzeiten

montags bis mittwochs von 8:00 bis 12:00 Uhr

und 13:00 bis 15:30 Uhr

donnerstags und freitags 8:00 bis 12:00 Uhr

im Rathaus, Zimmer 1.20,

öffentlich aus.

Riegelsberg, 29.11.2024
Der Bürgermeister
Klaus Häusle