Auf Grund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Oktober 2022 (Amtsbl. I S. 1296), hat der Gemeinderat Riegelsberg am 19. Februar 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge — auf 26.259.330 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen — auf 28.080.530 €
im Saldo der Erträge und Aufwendungen — auf - 1.821.200 €
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit — auf 3.415.750 €
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — auf 8.792.450 €
dem Saldo aus Investitionstätigkeit — auf - 5.376.700 €
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit — auf 3.619.450 €
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit — auf 790.300 €
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit — auf 2.829.150 €
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
wird festgesetzt — auf 3.619.450 €
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird
festgesetzt — auf 5.564.300 €
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird
festgesetzt — auf 5.000.000 €
§ 5
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des
Ergebnishaushalts wird festgesetzt — auf 153.392 €
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des
Ergebnishaushaltes wird festgesetzt — auf 1.667.808 €
§ 6
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe |
|
| - Grundsteuer A — - 300 v. H. |
| b) | für die Grundstücke |
|
| - Grundsteuer B — - 384 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 400 v. H. |
§ 7
Es gilt der vom Gemeinderat am 19.02.2024 beschlossene Stellenplan.
Riegelsberg, den 19.02.2024
II.
GENEHMIGUNG
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Riegelsberg genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
in Höhe — von 3.619.450 €
und
gemäß § 91 Abs. 4 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe — von 4.895.800 €
III.
ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.12.2024 bis 18.12.2024 während der Dienstzeiten
montags bis mittwochs von 8:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:30 Uhr
donnerstags und freitags 8:00 bis 12:00 Uhr
im Rathaus, Zimmer 1.20,
öffentlich aus.