Derzeit werden bei den Gemeinden die Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen/innen (Wahlperiode 2024-2028) die als Beisitzer/innen bei Gericht tätig sind, aufgestellt. Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Riegelsberg, die Interesse haben dieses Ehrenamt in den nächsten 5 Jahren auszuüben, können sich bis zum 03.05.2023 bei der Gemeinde Riegelsberg schriftlich bewerben.
Folgende Personen können nicht als Schöffe/Schöffin berufen werden:
| • | Personen, die bei Beginn der Wahlperiode 2024 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet oder das 70. Lebensjahr bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollendet haben. |
| • | Personen, die zur Zeit der Vorschlagsliste (30.06.2023) noch nicht ein Jahr in der Gemeinde wohnen. |
Nachdem der Gemeinderat der Gemeinde Riegelsberg über die Vorschlagsliste entschieden hat, wird diese eine Woche lang zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche Einspruch erhoben werden. Über die endgültige Berufung beschließt dann der Ausschuss zur Wahl der Schöffen/Schöffinnen beim Amtsgericht.
Bewerbungsbogen sind bei Herr Wagner unter der Zimmernummer: 0.02 im Rathaus erhältlich.