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Riegelsberger Wochenpost
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufruf zur Bewerbung als Jugendbeauftragte/r (m/w/d)

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

um auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen besser eingehen und dieser Bevölkerungsgruppe ein Sprachrohr geben zu können, soll erstmalig eine Jugendbeauftragte/ein Jugendbeauftragter bestellt werden.

Alle Interessenten werden gebeten, ihre Bewerbung (Motivationsschreiben) bis zum 28.02.2023 schriftlich, an die Gemeinde Riegelsberg, Saarbrücker Straße 31, 66292 Riegelsberg, zu richten.

Gem. § 1 S. 1 der einschlägigen Satzung der Gemeinde Riegelsberg über die Bestellung einer/eines ehrenamtlichen Jugendbeauftragten wird die/der Jugendbeauftragte vom Gemeinderat durch Wahl bestimmt. Gewählt werden können Bewerberinnen/Bewerber, die am Tag der Wahl, am 24.04.2023, das 14., nicht aber das 22. Lebensjahr vollendet haben, § 1 S. 2.

Die Höhe und Zusammensetzung der Entschädigung für die Wahrnehmung der ehrenamtlichen Tätigkeit ist in § 5 der vorgenannten Satzung geregelt.

Aufgaben der/des Jugendbeauftragten der Gemeinde Riegelsberg

  • Ansprechpartner/in für die Belange von Kindern und Jugendlichen im Gemeindegebiet.
  • Sie oder er berät und informiert die Gemeinde Riegelsberg in allen Angelegenheiten, die jüngere Menschen betreffen.
  • Sie oder er nimmt Anregungen entgegen, gibt Stellungnahmen ab und unterbreitet Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen vor Ort.
  • Sie oder er leistet Öffentlichkeitsarbeit im Interesse von Kindern und Jugendlichen und baut bereits vorhandene Strukturen und Netzwerke weiter aus.
  • Sie oder er hält sich bei ihrer/seiner Arbeit streng an die Grundsätze der Vertraulichkeit der ihr/ihm anvertrauten persönlichen Informationen sowie an die Vorgaben des Datenschutzes.
Der Bürgermeister
Klaus Häusle