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Riegelsberger Wochenpost
Ausgabe 5/2026
Nachrichten aus dem Rathaus
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Bekanntmachung Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Riegelsberg

I.

Haushaltssatzung der Gemeinde Riegelsberg für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Oktober 2022 (Amtsbl. I S. 1296), hat der Gemeinderat Riegelsberg am 15. Dezember 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt

1.

im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge

auf 26.918.980 €

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen

auf 30.532.050 €

im Saldo der Erträge und Aufwendungen

auf - 3.613.070 €

2.

im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

auf 6.781.150 €

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

auf 9.930.450 €

dem Saldo aus Investitionstätigkeit

auf - 3.149.300 €

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

auf 3.077.185 €

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

auf 637.300 €

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit

auf 2.439.885 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt

auf 3.077.185 €

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt

auf 1.599.700 €

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt

auf 5.000.000 €

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt

auf 3.613.070 €

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

- Grundsteuer A -

300 v. H.

b)

für die Grundstücke

- Grundsteuer B -

370 v. H.

2.

Gewerbesteuer

400 v. H.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 10.03.2025 beschlossene Stellenplan.

Riegelsberg, den 15.12.2025

Der Bürgermeister
gez. Klaus Häusle

II.

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Riegelsberg genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

in Höhe von 3.077.185 €

und

gemäß § 91 Abs. 4 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

in Höhe von 1.599.700 €

St. Ingbert, 17.11.2025

Im Auftrag
gez. Birgit Heib

III.

Öffentliche Auslegung

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.02.2026 bis 10.02.2026 während der Dienstzeiten

montags bis mittwochs

von 8:00 bis 12:00 Uhr

und 13:00 bis 15:30 Uhr

donnerstags und freitags

von 8:00 bis 12:00 Uhr

im Rathaus, Zimmer 1.20,

öffentlich aus.

Riegelsberg, 19.01.2026

Der Bürgermeister
Klaus Häusle