Auf Grund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt I S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsblatt I S. 204), und der §§1, 2, 4, 6, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes -KAG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsblatt S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2022 (Amtsblatt I S. 534) hat der Gemeinderat Riegelsberg am 11. Dezember 2023 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Die Abgabensatzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserleitung und über die Abgabe von Wasser vom 12. Dezember 2022 wird wie folgt geändert:
§ 3 Abs. 1 Nr. 2 erhält folgende Fassung:
für die Entnahme von Wasser je cbm 1,95 €
Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.
Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Ich weise darauf hin, dass gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 KSVG, Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen gelten.