Titel Logo
Riegelsberger Wochenpost
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung 1. Änderungssatzung zur Abgabensatzung der Gemeinde Riegelsberg über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserleitung und über die Abgabe von Wasser vom 12. Dezember 2022

Auf Grund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt I S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsblatt I S. 204), und der §§1, 2, 4, 6, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes -KAG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsblatt S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2022 (Amtsblatt I S. 534) hat der Gemeinderat Riegelsberg am 11. Dezember 2023 folgende Änderungssatzung beschlossen:

Artikel 1

Die Abgabensatzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserleitung und über die Abgabe von Wasser vom 12. Dezember 2022 wird wie folgt geändert:

§ 3 Abs. 1 Nr. 2 erhält folgende Fassung:

für die Entnahme von Wasser je cbm 1,95 €

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.

Riegelsberg, den 12. Dezember 2023
Der Bürgermeister
Klaus Häusle

Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Ich weise darauf hin, dass gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 KSVG, Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen gelten.

Riegelsberg, den 12. Dezember 2023
Der Bürgermeister
Klaus Häusle