Titel Logo
Riegelsberger Wochenpost
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung 18. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen in der Gemeinde Riegelsberg vom 17. Dezember 1990

Auf Grund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsblatt I, S. 204) und der §§ 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsblatt S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2022 (Amtsblatt I, S. 534) und des § 15 Abs. 4 des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar (EVSG) in der Fassung vom 26. November 1997 (Amtsblatt S. 1352), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Dezember 2021 (Amtsblatt I S. 2629) hat der Gemeinderat Riegelsberg am 11. Dezember 2023 folgende Änderungssatzung beschlossen:

Artikel 1

Die Satzung über die Festsetzung der Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen in der Fassung vom 17. Dezember 1990 wird wie folgt geändert:

§ 1 erhält folgende Fassung:

Die Benutzungsgebühren (unter Berücksichtigung der Beiträge an den Entsorgungs-verband und der Abwasserabgaben) werden gemäß § 1 Abs. 2 der Satzung der Gemeinde Riegelsberg über das Erheben von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen (Kanalgebührensatzung) vom 17. Dezember 1990 wie folgt festgesetzt:

Benutzungsgebühren pro cbm Wasserverbrauch 3,87 €

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.

Riegelsberg, den 12. Dezember 2023
Der Bürgermeister
Klaus Häusle

Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Ich weise darauf hin, dass gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 KSVG, Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen gelten.

Riegelsberg, den 12. Dezember 2023
Der Bürgermeister
Klaus Häusle