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Riegelsberger Wochenpost
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufruf zur Bewerbung als Jugendbeauftragte/r (m/w/d)

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

um auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen besser eingehen und dieser Bevölkerungsgruppe ein Sprachrohr geben zu können, soll erstmalig eine Jugendbeauftragte/ein Jugendbeauftragter bestellt werden.

Alle Interessenten werden gebeten, ihre Bewerbung (Motivationsschreiben) bis zum 28.02.2023 schriftlich, an die Gemeinde Riegelsberg, Saarbrücker Straße 31, 66292 Riegelsberg, zu richten.

Gem. § 1 S. 1 der einschlägigen Satzung der Gemeinde Riegelsberg über die Bestellung einer/eines ehrenamtlichen Jugendbeauftragten wird die/der Jugendbeauftragte vom Gemeinderat durch Wahl bestimmt. Gewählt werden können Bewerberinnen/Bewerber, die am Tag der Wahl, am 24.04.2023, das 14., nicht aber das 22. Lebensjahr vollendet haben, § 1 S. 2.

Die Höhe und Zusammensetzung der Entschädigung für die Wahrnehmung der ehrenamtlichen Tätigkeit ist in § 5 der vorgenannten Satzung geregelt.

Aufgaben der/des Jugendbeauftragten der Gemeinde Riegelsberg

Ansprechpartner/in für die Belange von Kindern und Jugendlichen im Gemeindegebiet.

Sie oder er berät und informiert die Gemeinde Riegelsberg in allen Angelegenheiten, die jüngere Menschen betreffen.

Sie oder er nimmt Anregungen entgegen, gibt Stellungnahmen ab und unterbreitet Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen vor Ort.

Sie oder er leistet Öffentlichkeitsarbeit im Interesse von Kindern und Jugendlichen und baut bereits vorhandene Strukturen und Netzwerke weiter aus.

Sie oder er hält sich bei ihrer/seiner Arbeit streng an die Grundsätze der Vertraulichkeit der ihr/ihm anvertrauten persönlichen Informationen sowie an die Vorgaben des Datenschutzes.

Der Bürgermeister
Klaus Häusle