Die Gemeindekasse Riegelsberg macht darauf aufmerksam, dass
am 15. Februar 2023 folgende Steuern- und Gebühren fällig waren:
Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Abgaben, einschließlich der bis zum 15.02.2023 fälligen Nachträge, im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.
Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, die Rückstände innerhalb einer Woche - unter Angabe der steuerlichen Kontonummer - an die Gemeindekasse Riegelsberg zu zahlen.
Ab dem 03.03.2023 werden die fällig gewesenen Steuern und Gebühren im Wege des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund der Abgabenordnung (AO) vom 16.03.1976, § 240, folgender Säumniszuschlag erhoben:
für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage ab gerechnet 1 (eins) vom Hundert des auf volle 50 € abgerundeten Betrages.
Wir bitten die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten.