Lärm, insbesondere Straßenverkehrslärm, ist inzwischen in vielen Kommunen zum Problem geworden. Unter Lärm versteht man Geräusche, die als unangenehm und belästigend empfunden werden. Lärm ist also die subjektive Bewertung von Schallereignissen. Deshalb wurde in 2002 die Richtlinie 20027/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verabschiedet. Mit ihr soll im Rahmen der Europäischen Union ein gemeinsames Konzept festgelegt werden, um vorzugsweise schädlichen Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.
In der Gemeinde Riegelsberg wurde diesbezüglich erstmals im Jahr 2017 ein Lärmaktionsplan erstellt, der in 2018 auf der Basis der 3 Runde überprüft und überarbeitet wurde. Der Lärmaktionsplan der Stufe II und Stufe III kann auf der Webseite der Gemeinde Riegelsberg (www.riegelsberg.eu) unter Bauen & Umwelt / Planungen und Gutachten eingesehen werden.
Mit der Richtlinie 2015/996 zur Festlegung gemeinsamer Lärmbewertungsmethoden wurde europaweit ein einheitliches Berechnungsverfahren für Umgebungslärm festgeschrieben. Das Verfahren wurde in Deutschland durch die „Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) – BUB“ und die „Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm – BEB“ eingeführt.
Durch diese relevante Änderung in den Berechnungsmethoden ergab sich für die Hauptverkehrsstraßen im Saarland die Notwendigkeit einer kompletten Neukartierung in 2022.
Die Kartierung der Hauptverkehrsstraßen obliegt den Gemeinden; sie erfolgte für die Gemeinde Riegelsberg 2022, wie bereits bei den vorangehenden Kartierungen, landesweit einheitlich. Auf den Ergebnissen dieser Kartierung baut der Lärmaktionsplan auf.
Die Aufstellung der Lärmaktionspläne erfolgt gemäß § 47e BImSchG / 5/ durch die Gemeinden, in ihr Ermessen sind nach § 47d auch die Festlegung von Maßnahmen gestellt.
Die betroffenen Straßenabschnitte in der Gemeinde Riegelsberg sind:
Im Rahmen der Aufstellung eines Lärmaktionsplanes ist eine rechtzeitige und effektive Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der 4 Runde wird deshalb in der Zeit vom
04. März 2024 bis 04. April 2024 (einschl.)
in der Gemeindeverwaltung Riegelsberg, Saarbrücker Straße 31 (Rathaus), Zimmer 1.09 zu den untenstehenden Sprechzeiten öffentlich aus.
Montag – Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag – Donnerstag: 13.00 Uhr - 15.30 Uhr
Die Entwurfsplanung kann darüber hinaus auch auf der Webseite der Gemeinde Riegelsberg (www.riegelsberg.eu) und dort über die Suchfunktion: Lärm eingesehen werden.
Stellungnahmen und Anregungen können innerhalb der Auslegungsfrist bei der Gemeindeverwaltung Riegelsberg eingereicht bzw. vorgetragen werden.
Riegelsberg, 19. Februar 2024