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Riegelsberger Wochenpost
Ausgabe 9/2026
Nachrichten aus dem Rathaus
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Bekanntmachung zum Führerschein-Umtausch für vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine

In einem ersten Schritt wurden die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht.

Ab dem Jahr 2026 laufen auch die Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine ab. Mehr Infos in folgender Tabelle.

Wichtig:

Für den Umtausch des alten Führerscheins ist vorab ein Termin zu vereinbaren – gerne online unter www.riegelsberg.eu oder sie nutzen Montags bis Mittwochs von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr die Möglichkeit ohne Termin, jedoch mit Wartezeit

Folgende Unterlagen werden für den Umtausch benötigt:

• Alter Führerschein

• Biometrisches Passbild oder digitales Passbild (vor Ort, kein QR Code)

• Gebühr 26,50 € / 32,50 € mit Bild (bei Umtauschbeantragung fällig)

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind: *

Ausstellungsjahr

(Unter 4a auf dem FS)

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19. Januar 2026

2002 bis 2004

19. Januar 2027

2005 bis 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013

19. Januar 2033

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Riegelsberg, 06.02.2026
Der Bürgermeister
Gez. Klaus Häusle