| 1. | In der genannten Gemarkung hat eine Nachschätzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes (Neufassung vom 20.12.2007) stattgefunden. | |
| 2. | Die dabei festgestellten Schätzungsergebnisse werden wie folgt offengelegt: | |
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| Offenlegungszeitraum: | 09.01.2023 - 08.02.2023 |
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| Offenlegungsort:: | Finanzamt Suhl, Karl-Liebknecht-Str. 4 |
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| Zimmer-Nummer: | 2.234 |
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| Der Amtlich Landwirtschaftliche Sachverständige (ALS) ist in der Offenlegungsfrist zu nachstehenden Zeiten: | |
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| Montag bis Mittwoch | 8.00 - 16.00 Uhr |
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| Donnerstag | 8.00 - 18.00 Uhr |
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| Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
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| telefonisch, unter folgender Rufnummer 0361/573619462, für eine Terminvereinbarung zur Einsicht in die Schätzungskarten zu errreichen. | |
| 3. | Zu einem vereinbarten Termin zur Einsicht in die Schätzungskarten, sind Eigentumsunterlagen Grundstücksverzeichnisse, Zustellungsbescheide, usw. mitzubringen. | |
| 4. | Offengelegt werden die Schätzungskarten und Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben. | |
| 5. | Gegen die bei der Nachschätzung festgestellten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch zu. Der Einspruch kann nach Beendigung der Offenlegung bis zum Ablauf des | |
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| 08.03.2023 | |
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| beim Finanzamt schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist. | |
gez. Frontzek
Der Vorsteher des Finanzamts