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Werratal-Kurier
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzwiederherstellung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen

In der

Gemeinde

Breitungen

Gemarkung

Breitungen

Flur

0

Flurstück

3003/2, 3010,

3025

wurde eine

Grenzwiederherstellung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt.

Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen.

Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 16.01.2023 bis 16.02.2023

eingesehen werden.

Als Maßnahme gegen die aktuelle Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona) bitten wir anstelle Ihres persönlichen Erscheinens in den Räumen der Vermessungsstelle

Dipl.-Ing. Jan Hörschelmann, ÖbVI,

Näherstiller Str. 7b, 98574 Schmalkalden,

Tel. 03683 / 600518

um telefonische oder schriftliche Kontaktaufnahme.

Wir werden Ihnen dann eine Kopie der Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze auf dem Postweg zusenden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der Vermessungsstelle Jan Hörschelmann, Näherstiller Str. 7b, 98574 Schmalkalden, Tel. 03683 / 600518, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.

Schmalkalden, 09.12.2022

gez. J. Hörschelmann

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte den Datenschutzerklärungen auf unserer Internetseite www.vermessung-schmalkalden.de

Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.