In der
| Gemeinde | Breitungen | ||||
| Gemarkung | Breitungen | Flur | 0 | Flurstück | 3003/2, 3010, 3025 |
wurde eine
| Grenzwiederherstellung |
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt.
Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen.
Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
vom 16.01.2023 bis 16.02.2023
eingesehen werden.
Als Maßnahme gegen die aktuelle Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona) bitten wir anstelle Ihres persönlichen Erscheinens in den Räumen der Vermessungsstelle
| Dipl.-Ing. Jan Hörschelmann, ÖbVI, Näherstiller Str. 7b, 98574 Schmalkalden, Tel. 03683 / 600518 |
um telefonische oder schriftliche Kontaktaufnahme.
Wir werden Ihnen dann eine Kopie der Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze auf dem Postweg zusenden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der Vermessungsstelle Jan Hörschelmann, Näherstiller Str. 7b, 98574 Schmalkalden, Tel. 03683 / 600518, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.
Schmalkalden, 09.12.2022
gez. J. Hörschelmann
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte den Datenschutzerklärungen auf unserer Internetseite www.vermessung-schmalkalden.de
Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.