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Werratal-Kurier
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Mitteilungen

Ab Februar 2025 wird im Bereich des Thüringer Forstamts Schmalkalden mit den Arbeiten zur Waldbiotopkartierung begonnen.

Die Waldbiotopkartierung ist nach §5 Thüringer Waldgesetz durch die Landesforstanstalt flächendeckend für alle Waldbesitzarten kostenfrei durchzuführen. Hierbei werden verschiedene Daten erhoben, die den zum Aufnahmezeitpunkt vorhandenen Waldbestand charakterisieren.

Zuständig für die fachliche Betreuung der Waldbiotopkartierung ist das Sachgebiet 3.4 Waldnaturschutz/Schutzgebiete der ThüringenForst AöR mit Sitz in Erfurt. Die entsprechenden Kartierungsarbeiten werden in den nächsten Wochen durch beauftragte Unternehmen durchgeführt. Diese dürfen im Rahmen ihrer Tätigkeit Waldflächen jeden Eigentums betreten (§ 62 Abs. 3 Satz 2 ThürWaldG) sowie Waldwege mit Kraftfahrzeugen befahren (§ 6 Abs. 6 ThürWaldG).

Für weitere Fragen zur Waldbiotopkartierung stehen das Forstamt oder das Sachgebiet 3.4 Waldnaturschutz/Schutzgebiete in der Zentrale der ThüringenForst AöR gerne zur Verfügung. Zu erreichen sind die beiden Dienststellen über folgende Kontaktdaten:

Thüringer Forstamt Schmalkalden

Schlossberg 11

98574 Schmalkalden

Tel.: +49 3683-69320

Forstamt.Schmalkalden@forst.thueringen.de

Thüringenforst - Anstalt öffentlichen Rechts

Hallesche Straße 20

99085 Erfurt

Tel: (03621) 3789800

Email: Zentrale@forst.thueringen.de

(bitte im Betreff “Waldbiotopkartierung” angeben)