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Werratal-Kurier
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Durch die Grundsteuerreform beginnt zum 01.01.2025 ein neuer Hauptveranlagungszeitraum. Daher werden alle Grundsteuerbescheide, die vor dem 01.01.2025 erlassen wurden, kraft Gesetzes zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben.

Alle Grundstückeigentümer erhalten von der erfüllenden Gemeinde Breitungen einen neuen Grundsteuerbescheid. Aufgrund des immensen Arbeitsaufwandes kann das erste Fälligkeitsdatum zum 15.02.2025 nicht eingehalten werden. Im Grundsteuerbescheid wird Ihnen die erste Fälligkeit für das Jahr 2025 bekannt gegeben.

Zahlen Sie daher bitte erst, wenn Ihnen die neuen Grundsteuerbescheide vorliegen.

Die in unserer Verwaltung vorliegenden SEPA-Lastschriftmandate gelten auch weiterhin.