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Werratal-Kurier
Ausgabe 1/2026
Nichtamtlicher Teil
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Vereine und Verbände

Einladung zur Vollversammlung der Jagdgenossen

am Freitag, den 23.01.2026,

um 19.00 Uhr, Einlass ab 18.15 Uhr

im Gasthaus „Werraschlößchen“ in Breitungen

Tagesordnung:

1.

Begrüßung und Bestätigung der Tagesordnung

2.

Informationen des Vorstehers

3.

Informationen der Jagdpächter

4.

Kassenbericht mit Bekanntgabe des Reinertrages für das Jagdjahr 2024/2025

5.

Bestätigung des Kassenberichtes und Entlastung des Jagdvorstandes/Kassenwartes

6.

Beschlussfassung zur Verwendung des Reinertrages

Eingeladen sind alle Eigentümer bejagdbarer Flächen der Gemeinde Breitungen.

Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaften kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatte, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten, volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.

Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.

gez.

Uwe Schwarz

Vorsteher Jagdgenossenschaft Breitungen