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Werratal-Kurier
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Satzung zur 3. Änderung der Hauptsatzung

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBL. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) hat der Gemeinderat der Gemeinde Roßdorf in der Sitzung am 09.12.2025 die folgende 3. Änderung der Hauptsatzung beschlossen:

§ 1

Änderungen

1.

An § 9 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

Die Aufwandsentschädigung ist jährlich zu überprüfen. Übersteigt der Mindestbetrag nach § 2 Abs. 8 ThürEntschVO die festgesetzte Aufwandsentschädigung, ist diese neu festzusetzen.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung zur 3. Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Roßdorf, den 10.12.2025

Pfaff

Bürgermeisterin  —  - Siegel -

Hinweis:

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.