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Werratal-Kurier
Ausgabe 10/2023
Nichtamtlicher Teil
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Vereine und Verbände

Einladung

zur Vollversammlung der Jagdgenossen

am Donnerstag, 26. Oktober 2023,

um 19.00 Uhr, Einlass ab 18.30 Uhr,

im Gasthaus „Zur Linde“

Tagesordnung:

1.

Begrüßung und Bestätigung der Tagesordnung

2.

Rechenschaftsbericht des Jagdvorstandes über das Jagdjahr 2022/2023

3.

Rechenschaftsbericht des Kassenwartes über die Kassengeschäfte im Jagdjahr 2022/2023

4.

Bericht der Revisionskommission

5.

Diskussion

6.

Entlastung des Kassenwartes

7.

Entlastung des Jagdvorstandes

8.

Beschlussfassung

Eingeladen sind alle Eigentümer bejagdbarer Flächen der Gemeinde Fambach.

Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaften kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatte, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten, volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.

gez. R. Römhild

Jagdvorsteher der

Jagdgenossenschaft Fambach/Heßles