Übersichtslagepläne zum Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Unter der Mühle“
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat von Roßdorf hat in seiner Sitzung am 14.10.2025 (Beschluss-Nr. 661/0149) gemäß § 2 Abs. 1 und § 8 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans “Unter der Mühle” beschlossen. Der Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
Der Geltungsbereich des B-Plans liegt in der Gemarkung Roßdorf, Flur 0, Flurstücke 897/2, 897/3 und 898/2.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Roßdorf, den 15.10.2025 — -Siegel-
Pfaff
Bürgermeisterin