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Werratal-Kurier
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Übersichtslagepläne zum Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Unter der Mühle“

Qualifizierter Bebauungsplan “Unter der Mühle” der Gemeinde Roßdorf

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat von Roßdorf hat in seiner Sitzung am 14.10.2025 (Beschluss-Nr. 661/0149) gemäß § 2 Abs. 1 und § 8 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans “Unter der Mühle” beschlossen. Der Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich des B-Plans liegt in der Gemarkung Roßdorf, Flur 0, Flurstücke 897/2, 897/3 und 898/2.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Roßdorf, den 15.10.2025  —  -Siegel-

Pfaff

Bürgermeisterin