am 01.12.2023 um 19.00 Uhr, Einlass ab 18.15 Uhr,
im Gasthaus „Wittgenthal“ in Breitungen
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung und Bestätigung der Tagesordnung |
| 2. | Informationen des Vorstehers |
| 3. | Kassenbericht mit Bekanntgabe des Reinertrages für das Jagdjahr 2021/2022 |
| 4. | Kassenbericht mit Bekanntgabe des Reinertrages für das Jagdjahr 2022/2023 |
| 5. | Bestätigung der Kassenberichte und Entlastung des Vorstandes |
| 6. | Beschluss zur Höhe des Reinertrages |
| 7. | Beschluss zur Verwendung des Reinertrages |
| 8. | Anfragen, Diskussionen |
Eingeladen sind alle Eigentümer bejagdbarer Flächen der Gemeinde Breitungen.
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaften kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatte, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten, volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.
Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.
Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
gez. Uwe Schwarz
Vorsteher Jagdgenossenschaft Breitungen