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Werratal-Kurier
Ausgabe 11/2023
Nichtamtlicher Teil
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Vereine und Verbände

Jagdgenossenschaft Breitungen

Einladung zur Vollversammlung der Jagdgenossen

am 01.12.2023 um 19.00 Uhr, Einlass ab 18.15 Uhr,

im Gasthaus „Wittgenthal“ in Breitungen

Tagesordnung:

1.

Begrüßung und Bestätigung der Tagesordnung

2.

Informationen des Vorstehers

3.

Kassenbericht mit Bekanntgabe des Reinertrages

für das Jagdjahr 2021/2022

4.

Kassenbericht mit Bekanntgabe des Reinertrages

für das Jagdjahr 2022/2023

5.

Bestätigung der Kassenberichte und

Entlastung des Vorstandes

6.

Beschluss zur Höhe des Reinertrages

7.

Beschluss zur Verwendung des Reinertrages

8.

Anfragen, Diskussionen

Eingeladen sind alle Eigentümer bejagdbarer Flächen der Gemeinde Breitungen.

Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaften kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatte, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten, volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.

Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.

Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.

gez. Uwe Schwarz

Vorsteher Jagdgenossenschaft Breitungen