Erfüllende Gemeinde Breitungen
Breitungen, Fambach, Rosa, Roßdorf
Die Mitarbeiter unserer Bauhöfe möchten auch in diesem Winter im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht wieder einen guten und zuverlässigen Räum- und Streudienst gewährleisten.
Gerade in den engeren Straßen werden die Arbeiten mit dem breiten Schneepflug und den geringen Wendemöglichkeiten erschwert. Wir möchten hiermit alle Fahrzeughalter bitten, ihre Fahrzeuge nicht auf den öffentlichen Straßen abzustellen!
Unterstützen sie unsere Bauhöfe, sodass die Winterdienstarbeiten nicht durch abgestellte Fahrzeuge abgebrochen werden müssen.
Weiter zu beachten ist, dass der Schnee am Rand des Gehweges bzw. auf dem Fahrbahnrand zu lagern ist. Reicht der Platz nicht aus, muss der Schnee auf dem eigenen Grundstück gesammelt werden. Der Fußgänger- und Fahrverkehr darf nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert werden.
Schnee auf die Fahrbahn zu werfen ist verboten! Mit zunehmendem Frost in der Nacht wird dann aus diesem Schneematsch eine feste Masse, welche zum einen eine hohe Unfallgefahr darstellt und zum anderen nicht mehr zu räumen ist und teilweise zu Schäden an Räumfahrzeugen, aber auch an privaten Fahrzeugen führt. Es stellt einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar und kann strafrechtliche Schritte nach sich ziehen.
Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten, dass das Schmelzwasser bei Tauwetter abfließen kann.
Räum- und Streupflicht
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei Schnee und Glatteis weisen wir unter Beachtung der gültigen Straßenreinigungssatzung vom 19.09.2011 auf die Räum- und Streupflicht hin:
Das Schneeräumen sowie das Streuen mit abstumpfenden Mitteln (Sand, Splitt u. ä.) hat zum Schutz der allgemeinen Sicherheit durch die Haus- und Grundstückseigentümer auf den Gehwegen
rechtzeitig zu erfolgen. Die vom Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehend benutzbare Gehwegfläche gewährleistet ist.
Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind die Eigentümer oder Besitzer ab dem 01.01.2024 bis 31.12.2024 der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke zum Winterdienst verpflichtet.
Bis 31.12.2023 sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zum Winterdienst auf dem Gehweg verpflichtet.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Gemeinde Breitungen
Ordnungsamt
Tel. 036848-88229