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Werratal-Kurier
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Entgeltordnung

für das Tourismus-, Kultur- und Sportzentrum der Gemeinde Breitungen

§ 1

Allgemeines

Für die Benutzung der kommunalen öffentlichen Einrichtung „Tourismus-, Kultur- und Sportzentrum der Gemeinde Breitungen“ (Badestrand und Campingplatz) erhebt die Gemeinde Breitungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Entgelte.

§ 2

Benutzungsentgelte Campingplatz

(1)

Kinder unter 4 Jahren

frei

(2)

Kinder und Jugendliche

von 4 bis 15 Jahren pro Tag

4,00 €

(3)

Erwachsene und Jugendliche

ab 16 Jahren pro Tag

5,00 €

(4)

Nebenkosten pro Person/ Tag

(Wasser, Abwasser, Müll,

Nutzung Sanitäreinrichtung

3,50 €

(5)

Wohnwagen und PKW pro Tag

12,00 €

(6)

Wohnmobile pro Tag

12,00 €

(7)

Wohnwagen/ Wohnmobile

auf dem Autark-Stellplatz pro Tag

10,00 €

(8)

Zelte pro Tag

8,00 €

(9)

Hunde pro Tag

4,00 €

(10)

Strom pauschal pro Stellplatz/ Tag

5,50 €

(11)

Strom nach Verbrauch

(bei vorhandener Zähleinrichtung)

0,90 €/ kWh

(12)

Saisoncampingplatz klein (64 m²)

850,00 €

Strom nach Verbrauch (siehe Punkt 10);

(13)

Saisoncampingplatz groß (128 m²)

1.050,00 €

Strom nach Verbrauch (siehe Punkt 10)

(14)

Standgebühr pro Saisonplatz außerhalb

der Saison monatlich

10,00 €

(15)

Bienenwabenhäuser bis 4 Personen

95,00 €/ Nacht

(16)

Schäferwagen klein (bis 3 Personen)

45,00 €/ Nacht

(17)

Schäferwagen groß (bis 4 Personen)

50,00 €/ Nacht

(18)

Camping-Pod - Kuschelnest

(bis zu 2 Erwachsene und 1 Kind)

70,00 €/ Nacht

(19)

Camping-Pod - Kuschelnest

(bis zu 2 Erwachsene und 2 Kinder)

75,00 €/ Nacht

(20)

Bettwäsche

5,00 €

(21)

a)

Endreinigung für Schäferwagen und

Camping-Pods (Kuschelnest)

20,00 €

b)

Endreinigung für Bienenwabenhäuser

30,00 €

(22)

Nutzung Saunawagen 3 Stunden

(mindestens 2 Personen), pro Person

8,00 €

(23)

Late-Check-Out

(Aufenthalt Abreisetag bis 18.00 Uhr;

nur möglich für Caravan und Zelte,

je nach Verfügbarkeit)

-

Kinder bis 15 Jahre

4,00 €

-

Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren

5,00 €

§ 3

Benutzungsentgelte Badestrand

(1)

Kinder unter 4 Jahren

frei

(2)

Kinder und Jugendliche von 4 bis 15 Jahren

2,50 €

(3)

Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren

4,00 €

(4)

10+2 Karten Erwachsene

(10 bezahlen plus 2 freie Eintritte)

40,00 €

(5)

10+2 Karten Kinder

(10 bezahlen plus 2 freie Eintritte)

25,00 €

(6)

Paddel-Surf-Bords für Einzelpersonen:

½ Stunde 6,00 € und für 1 Stunde 10,00 €

(7)

Miete Tretboote (Kinder unter 16 Jahren dürfen die Boote nur in Begleitung Erwachsener nutzen):

½ Stunde: 8,00 € und für 1 Stunde: 14,00 €

§ 4

Benutzungsentgelte Grillplatz

(1)

Kinder unter 4 Jahren

frei

(2)

Kinder und Jugendliche von 4 bis 15 Jahren

1,50 €

(3)

Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren

2,00 €

(4)

Miete Grill pro Tag

5,00 €

(5)

a) Miete Sternzelt pro Stunde

15,00 €

(5)

b) Miete Sternzelt pro Tag

60,00 €

§ 5

Rücknahme von Anmeldungen

Die kostenlose Rücknahme von Anmeldungen bzw. Reservierungen für die Vermietung der Bienenwabenhäuser, Campingpods (Kuschelnester) und Schäferwagen ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich.

Für spätere Rücknahmen ab dem 29. Tag vor Reiseantritt ist eine Stornogebühr in Höhe von 50 Prozent des vereinbarten Preises zu entrichten. Diese wird mit der Anzahlung verrechnet.

§ 6

Kautionen

Die Schlüsselkaution (nur Schlüssel Schließsystem und nur für Saisoncampingplatz) beträgt 30,00 € pro Schlüssel.

§ 7

Benutzungsentgelte Minigolfanlage

(1)

Nutzung Minigolfanlage pro Spiel

(18 Bahnen) Kinder unter 16 Jahre

1,50 €

(2)

Nutzung Minigolfanlage pro Spiel

(18 Bahnen) Erwachsene und Jugendliche

ab 16 Jahren

3,00 €

(3)

Bei Verlust eines Minigolfballes wird für diesen ein Entgelt von 1,50 € erhoben.

§ 8

Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung tritt am 01.01.2026 in Kraft und ersetzt die ab 07.02.2023 geltende Entgeltordnung.

Breitungen, den 24.11.2025

Römhild

Bürgermeister