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Werratal-Kurier
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Ausschreibung unbebautes Grundstück Wirtsgasse

Die Gemeinde Breitungen bietet folgende Liegenschaft zum Verkauf an:

Unbebautes Grundstück, gelegen in der Wirtsgasse

Gemarkung Breitungen, Flurstück 614/6 Größe: 680 m²

Hinweise zur Nutzung des Grundstückes:

Die Fläche ist nur als Grünfläche/Gartenfläche und als Stellfläche nutzbar. Das Grundstück liegt im Überschwemmungsgebiet und darf nicht bebaut werden. Die Fläche muss dauerhaft als Feuerwehrzufahrt zugänglich sein. Des Weiteren ist auf dem Grundstück eine Gasleitung verlegt.

Grundstückswert nach Bodenrichtwert: 32 €/m² x 680 m² = 21.760 €

(Ansatz 1/2 BRW abzüglich gebildeter Abschläge für Feuerwehrzufahrt, nicht bebaubar, dingliche Sicherung von Leitungen 25%)

Das Mindestgebot liegt bei: 8.160 €

Bei Abgabe eines Kaufpreisangebotes sollte der Bieter die geplante Nutzung mitteilen.

Die Kosten der Beurkundung und Durchführung des Kaufvertrages, sowie die Grunderwerbsteuer trägt der Erwerber.

Hinweise zum Gebotsverfahren:

1.

Eine Belastung des Grundbuches vor Eigentumsumschreibung ist nicht möglich.

2.

Kosten für die Erstellung der Angebote werden von Seiten der Gemeinde Breitungen nicht erstattet.

3.

Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden.

4.

Die Ausschreibung stellt kein rechtsgeschäftliches Angebot der Gemeinde Breitungen zum Verkauf des Objektes dar. Sie ist eine an einen unbestimmten Personenkreis gerichtete, für die Gemeinde Breitungen unverbindliche, Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten. Insbesondere ergibt sich hieraus keine Verpflichtung zum Verkauf des Objektes. Die Gemeinde Breitungen behält sich in Verbindung mit dem Gemeinderat die volle Entscheidungsfreiheit darüber vor, ob, an wen und zu welchen Bedingungen das Objekt verkauft wird.

5.

Die Interessenten können aus der Teilnahme am Verfahren keine Verpflichtungen der Gemeinde Breitungen herleiten und insofern auch keine Ansprüche gegen diese geltend machen

6.

Der Verkäufer ist berechtigt, das Veräußerungsverfahren jederzeit abzubrechen oder ganz aufzuheben. Eine Erstattung von Aufwendungen findet nicht statt. Die Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.

Im Verfahren werden nur Angebote berücksichtigt, die vollständig, bedingungs- und vorbehaltsfrei innerhalb der Abgabefrist eingereicht werden.

a.

Vollständigkeit: Das Angebot des Bieters muss vollständig sein, d. h. es muss die geforderten einzureichenden Unterlagen beinhalten.

b.

Bedingungsfrei: Das Angebot des Bieters darf an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft sein, die nicht Bestandteil der Verfahrensbeschreibung sind.

c.

Vorbehaltsfrei: Das Angebot des Bieters darf keine Einschränkungen beinhalten.

8.

Die Auswahl des Käufers ist abhängig vom Kaufpreis. Bei gleichwertigen Geboten erfolgt eine Auswahl nach dem Eingangsdatum.

9.

Die Angebote sind in einem verschlossenem Umschlag mit dem Kennwort: „Kaufangebot Wirtsgasse“ bis zum 03.03.2023 an die

Gemeindeverwaltung Breitungen

Rathausstraße 24

98597 Breitungen

zu adressieren.

Mit Abgabe eines Angebotes erkennt der Bieter die beschriebenen Bedingungen des Verkäufers an.

Als Ansprechpartner steht Ihnen Frau Heimrich unter 036848/882-23 zur Verfügung.