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Werratal-Kurier
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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ACHTUNG!!!

An alle Steuerzahler der Gemeinden Breitungen, Fambach, Rosa und Roßdorf

Festsetzung der Steuern 2024

Auf die Erteilung von Abgabenbescheiden für das Kalenderjahr 2024 für die Gemeinden Breitungen, Fambach mit Ortsteil Heßles, Rosa und Roßdorf wird vorerst verzichtet. Die erlassenen Bescheide behalten auch für die Folgejahre ihre Gültigkeit.

Einen neuen Abgabenbescheid erhalten nur diejenigen, bei denen sich Änderungen der Besteuerungsgrundlagen ergeben bzw. diejenigen, bei denen auf der Grundlage geänderter Hebesätze eine Anpassung der Steuern erfolgen muss.

Die Steuern werden mit den in den zuletzt erteilten Abgabenbescheiden festgesetzten Beträgen fällig. Wir bitten daher, die Zahlungen zu den bekannten Fälligkeiten (15.02., 15.05., 15.08., 15.11. / für die Jahreszahler 01.07.) rechtzeitig auf das Konto der jeweiligen Gemeinde vorzunehmen.

Bei vorliegendem Abbuchungsauftrag (SEPA-Mandat) werden die entsprechenden Beträge zu diesen Terminen eingezogen. Für Nichtabbucher besteht auch jetzt noch die Möglichkeit, einen Abbuchungsauftrag (SEPA-Mandat) zu erteilen um verspätete Zahlungen und damit verbundene Kosten für den Steuerzahler zu vermeiden.

Die für die Veranlagung notwendigen Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung Breitungen, Abteilung Kämmerei -Steuern- während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei der Gemeindeverwaltung Breitungen, Abteilung Kämmerei -Steuern-, Rathausstraße 24, 98597 Breitungen schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.

Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten.

Römhild

Bürgermeister und

Gemeinschaftsvorsitzender

Konten der Gemeinden

Breitungen:

IBAN DE56 8405 0000 1515 0000 16

BIC HELADEF1RRS

Rhön-Rennsteig-Sparkasse

IBAN DE58 8409 4754 0003 5744 31

BIC GENODEF1SAL

VR - Bank

Fambach:

IBAN DE35 8405 0000 1525 0000 27

BIC HELADEF1RRS

Rhön-Rennsteig-Sparkasse

IBAN DE19 8409 4754 0003 6933 76

BIC GENODEF1SAL

VR - Bank

Rosa:

IBAN DE34 8405 0000 1515 0000 24

BIC HELADEF1RRS

Rhön-Rennsteig-Sparkasse

Roßdorf:

IBAN DE67 8405 0000 1540 0000 16

BIC HELADEF1RRS

Rhön-Rennsteig-Sparkasse

IBAN DE88 8409 4754 0001 0064 95

BIC GENODEF1SAL

VR - Bank

Friedhofsgebühren für die „Altgräber“ in den Gemeinden Rosa und Roßdorf

Die Friedhofsgebühren für die alten Gräber in den Gemeinden Rosa und Roßdorf werden, soweit sich keine Änderungen ergeben haben, zu den in den zuletzt erteilten Bescheiden festgelegten Terminen zur Zahlung fällig.

Wir bitten daher, die Zahlung zu der bekannten Fälligkeit (01.07.2024) rechtzeitig auf das Konto der jeweiligen Gemeinde vorzunehmen. Bei vorliegendem Abbuchungsauftrag (SEPA-Mandat) werden die entsprechenden Beträge zu diesem Termin eingezogen. Für Nichtabbucher besteht auch jetzt noch die Möglichkeit, einen Abbuchungsauftrag (SEPA-Mandat) zu erteilen, um verspätete Zahlungen und damit verbundene Kosten für den Gebührenpflichtigen zu vermeiden.

Informationen Pachten, Mieten, Nutzungsgebühren

Die Verpflichtungen aus den zugrundeliegenden Pacht-, Miet- und Nutzungsverträgen bestehen, soweit sich keine Änderungen ergeben haben, auch für das Jahr 2024 und Folgejahre fort. Die Pachten, Mieten, Nutzungsgebühren sind zu den in den Pacht-, Miet-, Nutzungsverträgen vereinbarten Fälligkeiten zu entrichten. Wir bitten daher die Zahlung rechtzeitig auf das Konto der jeweiligen Gemeinde vorzunehmen. Bei vorliegendem Abbuchungsauftrag (SEPA-Mandat) werden die entsprechenden Beträge zum Fälligkeitstermin eingezogen. Für Nichtabbucher besteht auch jetzt noch die Möglichkeit, einen Abbuchungsauftrag (SEPA-Mandat) zu erteilen, um verspätete Zahlungen und damit verbundene Kosten für den Pächter, Mieter, Nutzer zu vermeiden.

ACHTUNG - an alle Hundehalter -

Wir weisen nochmals darauf hin, dass alle über 4 Monate alten Hunde unverzüglich bei der Gemeindeverwaltung anzumelden sind. Werden Hunde ohne gültige Hundesteuermarke festgestellt, kann der Hundehalter gemäß § 17 OwiG mit einer Ordnungsstrafe belegt werden. Anmeldungen können auch telefonisch, per Fax oder per Email vorgenommen werden. Anmeldeformulare sind auch im Internet unter www.breitungen.de abrufbar. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass nicht mehr vorhandene Hunde zwingend abgemeldet werden müssen. Dies trifft auch zu, wenn ein Wegzug aus dem Gemeindegebiet erfolgt!