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Werratal-Kurier
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Breitungen nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Auszug aus dem genehmigten Flächennutzungsplan der Gemeinde Breitungen (Stand 08.03.2011) mit dem Bereich der 2. Änderung (schwarz gestrichelt)

der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Breitungen nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Breitungen hat am 16.12.204 mit Beschluss-Nr. 605/0058 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Breitungen (Stand Dezember 2024) gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt durch Auslegung der Planunterlagen der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (Vorentwurf; Stand Dezember 2024), bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 10.000 sowie der Begründung und dem Umweltbericht. Es besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und sich über planerischen Absichten, die auf Wunsch erläutert werden, zu informieren. Jedermann kann dazu Äußerungen und Anregungen abgeben.

Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 07.02.2025 bis 10.03.2025 während der Öffnungszeiten

Mo

von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr

Die

von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:30 Uhr

Mi

-

Do

von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr

Fr

von 09:00 bis 12:00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung Breitungen, Rathausstraße 24, Zimmer 404, 98597 Breitungen.

Die Unterlagen [2. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Breitungen, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 10.000 sowie der Begründung und dem Umweltbericht] können, während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit auch, auf den Internetseiten der Gemeinde Breitungen unter https://www.breitungen.de/news/1/1017715/nachrichten/2.-%C3%A4nderung-fl%C3%A4chennutzungsplan-fr%C3%BChzeitige-beteiligung-der-%C3%B6ffentlichkeit.html eingesehen werden.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans sonstiges Sondergebiet Energie und Landwirtschaft „Am Meimerser Weg“ sowie dem verbleibenden Bereich zwischen dem zuvor genannten Bebauungsplan und dem „Meimerser Weg“.

Der Bereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im Norden der Gemeinde Breitungen. Er wird im Wesentlichen von der Bundesstraße 19 im Nordosten, vom „Meimerser Weg“ im Südosten und von der „Eisenacher Straße“ im Südwesten umschlossen. Im Nordwesten wird der Änderungsbereich von landwirtschaftliche Flächen (Fläche für die Landwirtschaft) bzw. vom „Senglich“ (Gewässer) begrenzt. Im Nordosten befindet sich ein „Industriegebiet“ und im Südosten ein „Gewerbe- und Industriegebiet“ (Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord“).

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Breitungen ist dem nachfolgendem Auszug aus dem genehmigten Flächennutzungsplan der Gemeinde Breitungen zu entnehmen.

Im Wesentlichen ist das Ziel der Planung die Ausweisung eines „sonstigen Sondergebietes“ mit der Zweckbestimmung „Regenerative Energie“ und „Landwirtschaft“ zur Errichtung einer Biogasanlage sowie einer Hofstelle.

Breitungen, den 26.01.2025  —  -Siegel-

Römhild

Bürgermeister