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Werratal-Kurier
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
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Flurbereinigungsverfahren „Eckardts“ - Schlussfeststellung

Az.: 3-2-0183

Schlussfeststellung

1.

Gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), wird das Flurbereinigungsverfahren „Eckardts“, Landkreis Schmalkalden-Meiningen, mit den folgenden Feststellungen abgeschlossen:

1.1

Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.

1.2

Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

1.3

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

2.

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft „Eckardts“ ist das Flurbereinigungsverfahren „Eckardts“ beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

3.

Der Flurbereinigungsgemeinde Schwallungen werden die in § 150 FlurbG bezeichneten Unterlagen zur Aufbewahrung übergeben.

4.

Je eine mit Gründen versehene Ausfertigung dieser Schlussfeststellung liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung für

-

die Flurbereinigungsgemeinde Schwallungen im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Wasungen-Amt Sand, Markt 9-11, 98634 Wasungen sowie

-

die angrenzende Gemeinde Rosa im Dienstgebäude der Gemeindeverwaltung Breitungen, Rathausstraße 24, 98597 Breitungen/Werra,

während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist beim

Thüringer Landesamt für

Bodenmanagement und Geoinformation,

Hohenwindenstraße 13a, 99086 Erfurt,

einzulegen.

Im Auftrag

gez. Andreas Harnischfeger  —  (DS)

Referatsleiter

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen

- Flurbereinigungsbehörde -

Frankental 1, 98617 Meiningen

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Im oben genannten Flurbereinigungsverfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DS-GVO personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.

Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartner sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite www.ds-tlbg.thueringen.de abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.